Informationen zu Leistungen des Jobcenters HSK und weiteren Unterstützungsmöglichkeiten

Aufgrund der aktuellen Krisensituation sind die Energiepreise stark gestiegen. Die damit verbundene Erhöhung der Strom- und Heizkosten wird für viele Leistungsberechtigte in
Deutschland zunehmend zu einer großen Belastung. Die Entlastungspakete der Bundesregierung sollen die Bürgerinnen und Bürger mit unterschiedlichen Maßnahmen
unterstützen.

Hier erfahren Sie, wie Ihnen außerdem das örtliche Jobcenter helfen kann und welche weiteren Unterstützungsangebote Sie ggfs. in Anspruch nehmen können.

Die Aufwendungen für Haushaltsstrom sind aus dem Regelbedarf der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu zahlen. Haben sich Ihre Stromkostenabschläge für
Haushaltsstrom so erhöht, dass Sie nicht wissen, wie Sie diese zahlen sollen?

  • Sie haben zunächst die Möglichkeit, sich an Ihren Energieversorger zu wenden und nach einem günstigeren Tarif zu fragen.
  • Der jeweilige Grundversorger bietet einen Grundversorgungstarif an. Bei diesem erhalten Sie auch Tipps zum Stromsparen. Grundversorger für Strom ist
    • für die Gemeinde Bestwig die HochsauerlandEnergie GmbH,
    • für alle anderen Kommunen im HSK die Firma e.on.
  • Bei Fragen rund um Ihren Vertrag berät Sie u.a. die örtliche Verbraucherzentrale. (vgl. hierzu folgende Internetseite: www.verbraucherzentrale.nrw/energie/beratungzu-strom-und-gasliefervertraegen-1482)
  • Durch das geplante Bürgergeldgesetz soll sich der Regelbedarf zum 01.01.2023 um 50 € auf 502 € monatlich für eine alleinstehende Person erhöhen.
  • Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Stromkosten sparen können, können Sie den Stromspar-Check (https://www.stromspar-check.de) nutzen.

Sie haben eine Rechnung über eine Stromkostennachzahlung für Haushaltsstrom erhalten, die Sie nicht begleichen können?

  • Hier haben Sie zunächst die Möglichkeit, sich mit Ihrem Energieversorger in Verbindung zu setzen, um gegebenenfalls eine Ratenzahlung zu vereinbaren.
  • Wenn Sie Energie in der Grundversorgung beziehen, muss Ihnen Ihr Stromversorger acht Tage vor einer möglichen Sperrung eine sogenannte Abwendungsvereinbarung in Textform anbieten. In dieser Vereinbarung müssen Ihnen eine zinsfreie Ratenzahlung sowie eine Weiterversorgung durch Vorauszahlung angeboten werden.
  • Wenn Sie die Vereinbarung annehmen und einhalten, können Sie so die Versorgungsunterbrechung vermeiden. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur:
  • Die Verbraucherzentrale berät Sie auch bei Fragen rund um Ihre Jahresabrechnung.
  • Wenn Sie Leistungen vom Jobcenter erhalten, sind erforderliche Nachzahlungen aufgrund der Jahresabrechnung grundsätzlich aus dem laufenden Regelbedarf zu zahlen.

Wenn eine Sperrung der Stromversorgung droht und eine Ratenzahlung an den Energieversorger nicht möglich ist, kann das Jobcenter die Gewährung eines Darlehens an
Sie prüfen. Hierzu ist eine Vorsprache bei Ihrem Jobcenter vor Ort mit vollständigen Unterlagen notwendig.

Hat sich Ihr Heizkostenabschlag erhöht und Sie haben Schwierigkeiten, diesen zu zahlen?

  • Wenn Sie einen direkten Vertrag mit einem Energieversorger haben, haben Sie zunächst die Möglichkeit, sich an diesen zu wenden und nach einem günstigeren Tarif zu fragen.
  • Der Grundversorger bietet einen Grundversorgungstarif an. Grundversorger für Gas ist
    • für die Kommunen Bestwig, Meschede und Olsberg die HochsauerlandEnergie GmbH,
    • für alle anderen Kommunen im HSK die Fa. e.on
  • Bei Fragen rund um Ihren Vertrag mit dem Energieversorger berät Sie u.a. die Verbraucherzentrale. (vgl. hierzu folgende Internetseite: www.verbraucherzentrale.nrw/energie/beratung-zu-strom-undgasliefervertraegen-1482)
  • Wenn Ihre Heizkosten von Ihrem Mietvertrag umfasst sind, können Sie sich vom Mieterverein oder der Verbraucherzentrale beraten lassen.
  • Wenn Sie Leistungen vom Jobcenter erhalten, reichen Sie bitte unverzüglich einen Nachweis über die erhöhten Heizkostenabschläge ein. Das Jobcenter prüft dann eine Übernahme der Kosten.
  • Durch das geplante Wohngeld-Plus-Gesetz soll ab dem 01.01.2023 eine dauerhafte Heizkostenkomponente eingeführt werden. Zudem soll das Wohngeld erhöht werden, so dass mehr Haushalte Wohngeld erhalten können. Wohngeld können Sie bei der Wohngeldstelle Ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung beantragen. Ein gleichzeitiger Bezug von Wohngeld und Leistungen vom Jobcenter ist nicht möglich.

Sie haben eine Rechnung über eine Heizkostennachzahlung erhalten, die Sie nicht begleichen können?

  • Bei Fragen zu Ihrer Jahresabrechnung berät Sie die Verbraucherzentrale beziehungsweise der Mieterverein.
  • Wenn Sie Leistungen vom Jobcenter erhalten, reichen Sie bitte die Jahresabrechnung ein. Das Jobcenter prüft dann eine Übernahme der Kosten.
  • Wenn Sie keine Leistungen vom Jobcenter erhalten, aber aufgrund der hohen Heizkostennachzahlung im Monat der Fälligkeit der Forderung hilfebedürftig sind, kann ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II bestehen. Hierfür können Sie einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II beim örtlichen Jobcenter stellen. Wichtig ist, dass Sie den Antrag spätestens in dem Monat stellen, in dem Sie die Nachzahlung bezahlen müssen.
     
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