Mit dem Bürgergeld-Gesetz wurde die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) grundlegend reformiert und das Bürgergeld eingeführt.

 

Wenn Sie nicht genügend Geld zur Verfügung haben, um Ihren notwendigen Lebensunterhalt selbst zu finanzieren, dann können Sie das Bürgergeld beantragen.

Das Bürgergeld als Grundsicherung für Arbeitsuchende unterstützt Sie mit Leistungen, die Ihnen zu einem Arbeitsplatz verhelfen sollen, Hilfe bei der Ausbildungsplatzsuche und Leistungen zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts.

Erforderliche Unterlagen
  • Gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • Nachweise über vorhandenes Vermögen (beispielsweise Sparguthaben, Aktien, Wertpapiere, Bausparverträge)
  • Nachweise über Ausgaben, beispielsweise durch Vorlage von Kontoauszügen (oder zum Beispiel Mietvertrag, Mietquittungen, Heizkosten, Unterlagen über Versicherungsbeiträge)
  • Nachweise bei früherem Leistungsbezug, auch bei einem anderen Jobcenter (Bewilligungsbescheid, Leistungsnachweis)
  • Falls Sie den Antrag im Anschluss an ein Beschäftigungsverhältnis stellen: Arbeitspapiere (auch Kündigungsschreiben oder Erklärung zur Arbeitsaufgabe) Arbeitsbescheinigung (auszufüllen durch den Arbeitgeber)
Verfahrensablauf

Um das Bürgergeld zu bekommen, müssen Sie einen Antrag stellen. Dazu melden Sie sich bei Ihrem Jobcenter.

Bürgergeld schriftlich beantragen: Suchen Sie Ihr zuständiges Jobcenter auf. Im Jobcenter wird Ihre persönliche Lage besprochen und Sie bekommen alle Antragsvordrucke und Unterlagen, die Sie ausfüllen müssen. Füllen Sie die Antragsunterlagen auf Bürgergeld aus. Hierbei können Sie Hilfe im Jobcenter bekommen oder die Ausfüllhinweise benutzen in Deutsch oder in anderen Sprachen.
Geben Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen in Ihrem Jobcenter ab. Dazu gehören auch: Mietvertrag, Heiz- und Nebenkostennachweis und Einkommens- und Vermögensnachweis.

Sie können auch den Antrag online stellen:

-> Zum Online-Antrag


Das Jobcenter entscheidet über Ihren Antrag. Die Entscheidung über Ihren Antrag wird Ihnen schriftlich per Post mitgeteilt.

Fristen

Die Leistungen werden jedoch erst ab dem Monat gewährt, in dem Sie den Antrag gestellt haben. Erhalten Sie derzeit noch Arbeitslosengeld, empfiehlt es sich, den Antrag frühzeitig vor Ablauf dieser Leistungen zu stellen, damit Sie nicht in finanzielle Not geraten.

Formulare:

Mietbescheinigung