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Windkraft

19. Änderung des Regionalplans Arnsberg – Kreis Soest und HSK

Im Rahmen der 19. Änderung des Regionalplans Arnsberg, Teilabschnitt Kreis Soest und Hochsauerlandkreis, wurden Windenergiebereiche (WEB) festgelegt sowie textliche Festlegungen zur Steuerung des Windenergieausbaus ergänzt. Der Regionalrat Arnsberg hat am 12.03.2025 den entsprechenden Feststellungsbeschluss getroffen. Mit Bekanntmachung am 28.03.2025 wurde die 19. Regionalplanänderung wirksam:

Bekanntmachung vom 28.03.2025

Übersicht Windenergiebereiche regionales Teilflächenziel

Zeichnerische Festlegungen und Erläuterungskarte

Ergänzung textliche Festlegungen

Somit sind Windkraftanlagen innerhalb dieser Windenergiebereiche gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BauGB – als sog. privilegierte Vorhaben - zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die ausreichende Erschließung gesichert ist. 

Außerhalb dieser Windenergiegebiete richtet sich die Zulässigkeit nach § 35 Abs. 2 BauGB. Sonstige Vorhaben können nur im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

Windenergiebereiche in der Gemeinde Bestwig

Die Gemeinde Bestwig geht davon aus, dass nur Windenergieanlagen-Anträge innerhalb der folgenden Windenergiebereiche (WEB) lt. 19. Regionalplanänderung durch den Hochsauerlandkreis genehmigt werden können:

Arnsberger Wald

Windenergiebereiche Nr. 5 (07.02.WEB.002) = 46 ha

sowie kleine westliche Teilfläche aus Nr. 40 (07.09.WEB.001, Bestwig/Olsberg/Brilon insg. 183 ha)

Halbeswig-Nierbachtal (Kahler Kopf / Ostenberg): 

Windenergiebereich Nr. 6 (07.02.WEB.003) = 78 ha

Berlar:

(Großteil der bisherigen FNP-Konzentrationszone mit vorhandenen 5 Windenergieanlagen) 

Windenergiebereich Nr. 7 (07.02.WEB.004) = 19 ha

Bastenberg: 

Windenergiebereich Nr. 8 (07.02.WEB.005) = 60 ha

Eismecke (Wasserfall – Heinrichsdorf):

(nur nördlicher Teil der bisherigen FNP-Konzentrationszone mit vorhandenen 3 Windenergieanlagen) 

Windenergiebereich Nr. 9 (07.02.WEB.006) = 5 ha

Somit wurden im Regionalplan Arnsberg im Bereich der Gemeinde Bestwig ca. 208 ha Windenergiebereiche (zzgl. Teilfläche aus WEB Nr. 40 „Antfeld“) festgelegt. Dieses entspricht rd. 3 % des Gemeindegebiets (6.936 ha).

Positivplanungen auf Basis einer Potenzialanalyse der Gemeinde Bestwig?

Die Kommunen können (nicht müssen) ergänzend zu den Windenergiebereichen lt. 19. Regionalplanänderung sog. Positivplanungen im Wege der Bauleitplanung durchführen. Hierbei sind die Regionalplan-Ziele zu beachten.

Der Rat der Gemeinde Bestwig hat in seiner Sitzung am 20.12.2023 festgestellt, dass die Entwurfsunterlagen zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bestwig als „Windenergieanlagen-Potenzialflächenanalyse für die Gemeinde Bestwig“ dienen sollen, insbesondere für 

  1. die Stellungnahme zum Entwurf der 19. Regionalplanänderung und 

  2. als Grundlage für Entscheidungen zu Anträgen auf eine gemeindliche Bauleitplanung / Positivplanung. 

Die 8. FNP-Änderung sollte der Steuerung von weiteren Windkraftanlagen dienen. Das Bauleitplanverfahren konnte nicht fristgerecht zum Abschluss gebracht werden. Der gemeindliche Flächennutzungsplan (mit Darstellung von 2 Konzentrationszonen in Berlar sowie Wasserfall / Eismecke) und das FNP-Änderungsverfahren haben einen zwischenzeitlichen Windkraftanlagen-Wildwuchs in der Gemeinde Bestwig aufgrund der rechtsgültigen Steuerungsplanung verhindert. Nunmehr ergibt sich die Steuerungswirkung durch die Windenergiebereiche lt. 19. Regionalplanänderung.

Der Verfahrensstand zur 8. FNP-Änderung kann und soll als sachgerechte Grundlage zu etwaigen Anträgen von Vorhabenträgern zu einer gemeindlichen Positiv- / Bauleitplanung im Sinne einer Windkraft-Potenzialfächenanalyse dienen:

Windenergieanlagen-Potenzialflächenanalyse der Gemeinde Bestwig

Der Rat der Gemeinde Bestwig hat in seiner Sitzung am 19.06.2024 keine Notwendigkeit gesehen, in der gemeindlichen Stellungnahme zur 19. Regionalplanänderung über die bereits festgelegten Gebiete hinaus zusätzliche Flächen für Windenergie anzuregen.

Aktuelle Situation im Hochsauerlandkreis

Der Hochsauerlandkreis informiert auf seiner Homepage über die beantragten, genehmigten und errichteten Windkraftanlagen im Kreisgebiet:

Windkraft Hochsauerlandkreis

Ihr Ansprechpartner: