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Sportstättenkonzept

Das Sportstättenkonzept der Gemeinde Bestwig bietet einen umfassenden Überblick über sämtliche Sportanlagen im Gemeindegebiet. Es dient den politischen Gremien als fundierte Entscheidungsgrundlage für zukünftige Maßnahmen im Bereich der Sportinfrastruktur.

Dazu werden sowohl der aktuelle Zustand und die Auslastung der vorhandenen Sportstätten als auch die Entwicklung der Bevölkerung und der Vereine, die diese Anlage nutzen, berücksichtigt. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei dem demografischen Wandel und den Veränderungen im Freizeitverhalten der Bürgerinnen und Bürger. 

Auf Basis der erhobenen Daten lassen sich konkrete Handlungsempfehlungen ableiten und Perspektiven für die zukünftige Entwicklung aufzeigen.

Das derzeitige Sportstättenkonzept mit den Teilbereichen Sportplätze, Sport- und Schwimmhallen wurde in der Sitzung des Rates der Gemeinde Bestwig am 16.12.2014 bzw. am 16.12.2015 verabschiedet.Im Jahr 2021 wurde das Sportstättenkonzept evaluiert und um die Teilbereiche Tennisplätze und Beachvolleyballanlagen erweitert.

Die Verabschiedung erfolgte nach Vorberatung durch den Bürgerausschuss am 20.05.2021 durch den Rat der Gemeinde Bestwig am 30.06.2021.

Das Sportstättenkonzept soll im Turnus von etwa fünf Jahren regelmäßig überprüft und fortgeschrieben werden. Aktuelle Entwicklungen sind dabei zeitnah zu berücksichtigen.

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