Friedhofsverwaltung
Bestattungsauftrag-Vordruck
Zur Anmeldung einer Bestattung auf einem der gemeindlichen Friedhöfe bitte wir um vorherige telefonische Terminabstimmung. Den Vordruck für den Bestattungs-/Beisetzungsauftrag können Sie hier herunterladen:
Bestattungsarten
Die Gemeinde Bestwig bietet auf den vier Kommunalfriedhöfen in Andreasberg, Heringhausen, Ramsbeck und Velmede verschiedene Bestattungsformen an. Eine Übersicht und Informationen finden Sie im Folgenden:
Einzelgrab für SargbestattungenDas Nutzungsrecht für Einzelgrabstätten wird für die Dauer von 30 Jahren verliehen. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes ist nicht möglich. In einer Einzelgrabstätte kann nur eine Leiche bestattet werden. |
Doppelgrab für SargbestattungenDas Nutzungsrecht für Doppelgrabstätten wird für die Dauer von 40 Jahren verliehen. In beiden Grabstellen kann während der gesamten Nutzungsdauer von maximal 70 Jahren jeweils eine Leiche oder Asche bestattet werden. |
KindergrabIn Kindergrabstätten können Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr einschließlich Tot- und Fehlgeburten beigesetzt werden. Das Nutzungsrecht für Kindergrabstätten wird für 25 Jahre verliehen. |
UrneneinzelgrabDas Nutzungsrecht für Urneneinzelgrabstätten wird für die Dauer von 30 Jahren verliehen. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes ist nicht möglich. In jeder Urneneinzelgrabstätte kann nur eine Asche beigesetzt werden. |
UrnendoppelgrabDas Nutzungsrecht für Urnendoppelgrabstätten wird für die Dauer von 40 Jahren verliehen. In beiden Grabstelle kann während der gesamten Nutzungsdauer von maximal 70 Jahren eine Asche bestattet werden. |
Pflegefreies Rasen-Einzelgrab für SargbestattungenDas Nutzungsrecht wird für die Dauer von30 Jahre verliehen. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes ist nicht möglich. Das Aufstellen von Grabmalen, Grabplatten sowie Einfassungen ist nicht zulässig. Die Grabstätten werden durch eine 0,30 m x 0,30 m große in den Rasen eingelassene Schriftplatten, in die der Vor- und Zuname der/des Verstorbenen, Geburts- und Sterbejahr sowie auf Wunsch ggf. ein Symbol eingraviert ist, gekennzeichnet. |
Pflegefreies Urnenrasen-Einzelgrab mit SchriftplatteDas Nutzungsrecht wird für die Dauer von 30 Jahre verliehen. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes ist nicht möglich. Das Aufstellen von Grabmalen, Grabplatten sowie Einfassungen ist nicht zulässig. Die Grabstätten werden durch eine 0,30 m x 0,30 m große in den Rasen eingelassene Schriftplatte, in die der Vorname und Name der/des Verstorbenen, Geburts- und Sterbejahr sowie ggf. ein Symbol eingraviert ist, gekennzeichnet. Während der Vegetationsphase dürfen keine Gegenstände (Vasen, Kerzen, Dekorationen oder ähnliches) auf den Grabstätten abgestellt werden, durch die die gemeindlichen Mäharbeiten behindert werden können. |
Pflegefreies Urnenrasen-Einzelgrab mit EdelstahlsteleDas Nutzungsrecht wird für die Dauer von 30 Jahre verliehen. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes ist nicht möglich. Das Aufstellen von Grabmalen, Grabplatten sowie Einfassungen ist nicht zulässig. An der Grabstätte ist durch die Nutzungsberechtigten eine im Gräberfeld einheitliche Edelstahlstele aufzustellen, in die der Vor- und Zuname der Verstorbenen, die Geburts- und Sterbedaten sowie ggf. ein Symbol eingraviert ist. Während der Vegetationsphase dürfen keine Gegenstände (Vasen, Kerzen, Dekorationen oder ähnliches) auf den Grabstätten abgestellt werden, durch die die gemeindlichen Mäharbeiten behindert werden können. |
Pflegefreies Urnenrasen-Doppelgrab mit EdelstahlsteleDas Nutzungsrecht wird für die Dauer von 40 Jahren verliehen. In beiden Grabstellen kann während der gesamten Nutzungszeit von maximal 70 Jahren jeweils eine Asche beigesetzt werden. Die pflegefreien Doppelgräber werden als Rasengräber angelegt. Die Grabstätten umfassen eine Größe von 0,50 m x 0,75 m. Auf der Grabstätte ist durch die Nutzungsberechtigten eine im Gräberfeld einheitliche Edelstahlstele aufzustellen, in die der Vor- und Zuname der/des Verstorbenen, Geburts- du Sterbejahr sowie auf Wunsch ggf. ein Symbol eingraviert ist. Während der Vegetationsphase dürfen keine Gegenstände (Vasen, Kerzen, Dekorationen oder ähnliches) auf den Grabstätten abgestellt werden, durch die die gemeindlichen Mäharbeiten behindert werden können. |
Pflegefreie Urnengemeinschaftsgrabstätte (teil-/anonym)Das Nutzungsrecht wird für die Dauer von 30 Jahren verliehen. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes ist nicht möglich. Die Lage der einzelnen Grabstätten ist nicht erkennbar. Die Bestattung erfolgt in einer Rasenfläche mit einem Gemeinschaftsgrabmal (Stele) an einem gemeinschaftlichen „Trauerbaum“, an der auf Wunsch des Nutzungsberechtigten die Namen der Verstorbenen sowie das Geburts- und Sterbejahr auf einem kleinen Stelenschild angebracht werden können. Während der Vegetationsphase dürfen keine Gegenstände (Vasen, Kerzen, Dekorationen oder ähnliches) auf den Grabstätten abgestellt werden, durch die die gemeindlichen Mäharbeiten behindert werden können. |
Einzelgrab für SargbestattungenDas Nutzungsrecht für Einzelgrabstätten wird für die Dauer von 30 Jahren verliehen. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes ist nicht möglich. In einer Einzelgrabstätte kann nur eine Leiche bestattet werden. |
Doppelgrab für SargbestattungenDas Nutzungsrecht für Doppelgrabstätten wird für die Dauer von 40 Jahren verliehen. In beiden Grabstellen kann während der gesamten Nutzungsdauer von maximal 70 Jahren jeweils eine Leiche oder Asche bestattet werden. |
KindergrabIn Kindergrabstätten können Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr einschließlich Tot- und Fehlgeburten beigesetzt werden. Das Nutzungsrecht für Kindergrabstätten wird für 25 Jahre verliehen. |
UrneneinzelgrabDas Nutzungsrecht für Urneneinzelgrabstätten wird für die Dauer von 30 Jahren verliehen. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes ist nicht möglich. In jeder Urneneinzelgrabstätte kann nur eine Asche beigesetzt werden. |
UrnendoppelgrabDas Nutzungsrecht für Urnendoppelgrabstätten wird für die Dauer von 40 Jahren verliehen. In beiden Grabstelle kann während der gesamten Nutzungsdauer von maximal 70 Jahren eine Asche bestattet werden. |
Pflegefreies Rasen-Einzelgrab für SargbestattungenDas Nutzungsrecht wird für die Dauer von30 Jahre verliehen. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes ist nicht möglich. Das Aufstellen von Grabmalen, Grabplatten sowie Einfassungen ist nicht zulässig. Die Grabstätten werden durch eine 0,30 m x 0,30 m große in den Rasen eingelassene Schriftplatten, in die der Vor- und Zuname der/des Verstorbenen, Geburts- und Sterbejahr sowie auf Wunsch ggf. ein Symbol eingraviert ist, gekennzeichnet. |
Pflegefreies Urnenrasen-Einzelgrab mit SchriftplatteDas Nutzungsrecht wird für die Dauer von 30 Jahre verliehen. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes ist nicht möglich. Das Aufstellen von Grabmalen, Grabplatten sowie Einfassungen ist nicht zulässig. Die Grabstätten werden durch eine 0,30 m x 0,30 m große in den Rasen eingelassene Schriftplatte, in die der Vorname und Name der/des Verstorbenen, Geburts- und Sterbejahr sowie ggf. ein Symbol eingraviert ist, gekennzeichnet. Während der Vegetationsphase dürfen keine Gegenstände (Vasen, Kerzen, Dekorationen oder ähnliches) auf den Grabstätten abgestellt werden, durch die die gemeindlichen Mäharbeiten behindert werden können. |
Pflegefreie Urnengemeinschaftsgrabstätte (teil-/anonym)Das Nutzungsrecht wird für die Dauer von 30 Jahren verliehen. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes ist nicht möglich. Die Lage der einzelnen Grabstätten ist nicht erkennbar. Die Bestattung erfolgt in einer Rasenfläche mit einem Gemeinschaftsgrabmal (Stele) an einem gemeinschaftlichen „Trauerbaum“, an der auf Wunsch des Nutzungsberechtigten die Namen der Verstorbenen sowie das Geburts- und Sterbejahr auf einem kleinen Stelenschild angebracht werden können. Während der Vegetationsphase dürfen keine Gegenstände (Vasen, Kerzen, Dekorationen oder ähnliches) auf den Grabstätten abgestellt werden, durch die die gemeindlichen Mäharbeiten behindert werden können. |
Urnenhain-EinzelgrabUrnenhaine eröffnen die Möglichkeit, Aschen im Wurzelbereich eines Baumes für eine Ruhezeit von 30 Jahren beizusetzen und kommen dem Wunsch der Verstorbenen nach, auf diese Weise erneut Teil des immer wiederkehrenden Kreislaufs der Natur zu werden. Insbesondere bei Bestattungen im Wurzelbereich von Bäumen im Urnenhain müssen die Behältnisse zur Beisetzung von Aschen (Urnen und Überurnen) so beschaffen sein, dass die chemische, physikalische oder biologische Beschaffenheit des Bodens oder des Grundwassers nicht nachteilig verändert wird und ihre schnelle Verrottung innerhalb der Ruhezeit ermöglicht wird. Die Kennzeichnung der Grabstätten im Urnenhain erfolgt durch einheitlich große Edelstahl-Grabschilder, die mit dem Vor- und Zunamen sowie den Geburts- und Sterbedaten versehen werden. Auch ein individuelles Zeichen oder Symbol neben dem Namen ist möglich. Die Grabschilder werden durch die Schmiede der Abtei Königsmünster in Meschede gefertigt. |
Urnenhain-DoppelgrabUrnenhaine eröffnen die Möglichkeit, Aschen im Wurzelbereich eines Baumes für eine Nutzungszeit von 40 Jahren beizusetzen und kommen dem Wunsch der Verstorbenen nach, auf diese Weise erneut Teil des immer wiederkehrenden Kreislaufs der Natur zu werden. Insbesondere bei Bestattungen im Wurzelbereich von Bäumen im Urnenhain müssen die Behältnisse zur Beisetzung von Aschen (Urnen und Überurnen) so beschaffen sein, dass die chemische, physikalische oder biologische Beschaffenheit des Bodens oder des Grundwassers nicht nachteilig verändert wird und ihre schnelle Verrottung innerhalb der Ruhezeit ermöglicht wird. Die Kennzeichnung der Grabstätten im Urnenhain erfolgt durch einheitlich große Edelstahl-Grabschilder, die mit dem Vor- und Zunamen sowie den Geburts- und Sterbedaten versehen werden. Auch ein individuelles Zeichen oder Symbol neben dem Namen ist möglich. Die Grabschilder werden durch die Schmiede der Abtei Königsmünster in Meschede gefertigt. |
Einzelgrab für SargbestattungenDas Nutzungsrecht für Einzelgrabstätten wird für die Dauer von 30 Jahren verliehen. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes ist nicht möglich. In einer Einzelgrabstätte kann nur eine Leiche bestattet werden. |
Doppelgrab für SargbestattungenDas Nutzungsrecht für Doppelgrabstätten wird für die Dauer von 40 Jahren verliehen. In beiden Grabstellen kann während der gesamten Nutzungsdauer von maximal 70 Jahren jeweils eine Leiche oder Asche bestattet werden. |
KindergrabIn Kindergrabstätten können Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr einschließlich Tot- und Fehlgeburten beigesetzt werden. Das Nutzungsrecht für Kindergrabstätten wird für 25 Jahre verliehen. |
UrneneinzelgrabDas Nutzungsrecht für Urneneinzelgrabstätten wird für die Dauer von 30 Jahren verliehen. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes ist nicht möglich. In jeder Urneneinzelgrabstätte kann nur eine Asche beigesetzt werden. |
UrnendoppelgrabDas Nutzungsrecht für Urnendoppelgrabstätten wird für die Dauer von 40 Jahren verliehen. In beiden Grabstelle kann während der gesamten Nutzungsdauer von maximal 70 Jahren eine Asche bestattet werden. |
Pflegefreies Rasen-Einzelgrab für SargbestattungenDas Nutzungsrecht wird für die Dauer von30 Jahre verliehen. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes ist nicht möglich. Das Aufstellen von Grabmalen, Grabplatten sowie Einfassungen ist nicht zulässig. Die Grabstätten werden durch eine 0,30 m x 0,30 m große in den Rasen eingelassene Schriftplatten, in die der Vor- und Zuname der/des Verstorbenen, Geburts- und Sterbejahr sowie auf Wunsch ggf. ein Symbol eingraviert ist, gekennzeichnet. |
Pflegefreies Urnenrasen-Einzelgrab mit SchriftplatteDas Nutzungsrecht wird für die Dauer von 30 Jahre verliehen. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes ist nicht möglich. Das Aufstellen von Grabmalen, Grabplatten sowie Einfassungen ist nicht zulässig. Die Grabstätten werden durch eine 0,30 m x 0,30 m große in den Rasen eingelassene Schriftplatte, in die der Vorname und Name der/des Verstorbenen, Geburts- und Sterbejahr sowie ggf. ein Symbol eingraviert ist, gekennzeichnet. Während der Vegetationsphase dürfen keine Gegenstände (Vasen, Kerzen, Dekorationen oder ähnliches) auf den Grabstätten abgestellt werden, durch die die gemeindlichen Mäharbeiten behindert werden können. |
Pflegefreie Urnengemeinschaftsgrabstätte (teil-/anonym)Das Nutzungsrecht wird für die Dauer von 30 Jahren verliehen. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes ist nicht möglich. Die Lage der einzelnen Grabstätten ist nicht erkennbar. Die Bestattung erfolgt in einer Rasenfläche mit einem Gemeinschaftsgrabmal (Stele) an einem gemeinschaftlichen „Trauerbaum“, an der auf Wunsch des Nutzungsberechtigten die Namen der Verstorbenen sowie das Geburts- und Sterbejahr auf einem kleinen Stelenschild angebracht werden können. Während der Vegetationsphase dürfen keine Gegenstände (Vasen, Kerzen, Dekorationen oder ähnliches) auf den Grabstätten abgestellt werden, durch die die gemeindlichen Mäharbeiten behindert werden können. |
Urnenhain-EinzelgrabUrnenhaine eröffnen die Möglichkeit, Aschen im Wurzelbereich eines Baumes für eine Ruhezeit von 30 Jahren beizusetzen und kommen dem Wunsch der Verstorbenen nach, auf diese Weise erneut Teil des immer wiederkehrenden Kreislaufs der Natur zu werden. Insbesondere bei Bestattungen im Wurzelbereich von Bäumen im Urnenhain müssen die Behältnisse zur Beisetzung von Aschen (Urnen und Überurnen) so beschaffen sein, dass die chemische, physikalische oder biologische Beschaffenheit des Bodens oder des Grundwassers nicht nachteilig verändert wird und ihre schnelle Verrottung innerhalb der Ruhezeit ermöglicht wird. Die Kennzeichnung der Grabstätten im Urnenhain erfolgt durch einheitlich große Edelstahl-Grabschilder, die mit dem Vor- und Zunamen sowie den Geburts- und Sterbedaten versehen werden. Auch ein individuelles Zeichen oder Symbol neben dem Namen ist möglich. Die Grabschilder werden durch die Schmiede der Abtei Königsmünster in Meschede gefertigt. |
Urnenhain-DoppelgrabUrnenhaine eröffnen die Möglichkeit, Aschen im Wurzelbereich eines Baumes für eine Nutzungszeit von 40 Jahren beizusetzen und kommen dem Wunsch der Verstorbenen nach, auf diese Weise erneut Teil des immer wiederkehrenden Kreislaufs der Natur zu werden. Insbesondere bei Bestattungen im Wurzelbereich von Bäumen im Urnenhain müssen die Behältnisse zur Beisetzung von Aschen (Urnen und Überurnen) so beschaffen sein, dass die chemische, physikalische oder biologische Beschaffenheit des Bodens oder des Grundwassers nicht nachteilig verändert wird und ihre schnelle Verrottung innerhalb der Ruhezeit ermöglicht wird. Die Kennzeichnung der Grabstätten im Urnenhain erfolgt durch einheitlich große Edelstahl-Grabschilder, die mit dem Vor- und Zunamen sowie den Geburts- und Sterbedaten versehen werden. Auch ein individuelles Zeichen oder Symbol neben dem Namen ist möglich. Die Grabschilder werden durch die Schmiede der Abtei Königsmünster in Meschede gefertigt. |
Einzelgrab für SargbestattungenDas Nutzungsrecht für Einzelgrabstätten wird für die Dauer von 30 Jahren verliehen. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes ist nicht möglich. In einer Einzelgrabstätte kann nur eine Leiche bestattet werden. |
Doppelgrab für SargbestattungenDas Nutzungsrecht für Doppelgrabstätten wird für die Dauer von 40 Jahren verliehen. In beiden Grabstellen kann während der gesamten Nutzungsdauer von maximal 70 Jahren jeweils eine Leiche oder Asche bestattet werden. |
KindergrabIn Kindergrabstätten können Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr einschließlich Tot- und Fehlgeburten beigesetzt werden. Das Nutzungsrecht für Kindergrabstätten wird für 25 Jahre verliehen. |
UrneneinzelgrabDas Nutzungsrecht für Urneneinzelgrabstätten wird für die Dauer von 30 Jahren verliehen. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes ist nicht möglich. In jeder Urneneinzelgrabstätte kann nur eine Asche beigesetzt werden. |
UrnendoppelgrabDas Nutzungsrecht für Urnendoppelgrabstätten wird für die Dauer von 40 Jahren verliehen. In beiden Grabstelle kann während der gesamten Nutzungsdauer von maximal 70 Jahren eine Asche bestattet werden. |
Pflegefreies Rasen-Einzelgrab für SargbestattungenDas Nutzungsrecht wird für die Dauer von30 Jahre verliehen. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes ist nicht möglich. Das Aufstellen von Grabmalen, Grabplatten sowie Einfassungen ist nicht zulässig. Die Grabstätten werden durch eine 0,30 m x 0,30 m große in den Rasen eingelassene Schriftplatten, in die der Vor- und Zuname der/des Verstorbenen, Geburts- und Sterbejahr sowie auf Wunsch ggf. ein Symbol eingraviert ist, gekennzeichnet. |
Pflegefreies Urnenrasen-Einzelgrab mit SchriftplatteDas Nutzungsrecht wird für die Dauer von 30 Jahre verliehen. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes ist nicht möglich. Das Aufstellen von Grabmalen, Grabplatten sowie Einfassungen ist nicht zulässig. Die Grabstätten werden durch eine 0,30 m x 0,30 m große in den Rasen eingelassene Schriftplatte, in die der Vorname und Name der/des Verstorbenen, Geburts- und Sterbejahr sowie ggf. ein Symbol eingraviert ist, gekennzeichnet. Während der Vegetationsphase dürfen keine Gegenstände (Vasen, Kerzen, Dekorationen oder ähnliches) auf den Grabstätten abgestellt werden, durch die die gemeindlichen Mäharbeiten behindert werden können. |
Pflegefreie Urnengemeinschaftsgrabstätte (teil-/anonym)Das Nutzungsrecht wird für die Dauer von 30 Jahren verliehen. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes ist nicht möglich. Die Lage der einzelnen Grabstätten ist nicht erkennbar. Die Bestattung erfolgt in einer Rasenfläche mit einem Gemeinschaftsgrabmal (Stele) an einem gemeinschaftlichen „Trauerbaum“, an der auf Wunsch des Nutzungsberechtigten die Namen der Verstorbenen sowie das Geburts- und Sterbejahr auf einem kleinen Stelenschild angebracht werden können. Während der Vegetationsphase dürfen keine Gegenstände (Vasen, Kerzen, Dekorationen oder ähnliches) auf den Grabstätten abgestellt werden, durch die die gemeindlichen Mäharbeiten behindert werden können. |
Urnenwand-EinzelkammerDas Nutzungsrecht wird für die Dauer von 30 Jahre verliehen. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes ist nicht möglich. In jeder Urnenwand-Einzelkammer kann nur eine Asche bestattet werden. Die Urnenkammern werden mit einer Schriftplatte verschlossen, auf der der Name der Verstorbenen, die Geburts- und Sterbedaten sowie auf Wunsch der Nutzungsberechtigten ggf. ein Symbol eingraviert werden. |
Urnenwand-DoppelkammerDas Nutzungsrecht wird für die Dauer von 40 Jahre verliehen. In jeder Grabstelle kann während der gesamten Nutzungsdauer von maximal 70 Jahren eine Asche bestattet werden. Die Urnenkammern werden mit einer Schriftplatte verschlossen, auf der der Name der Verstorbenen, die Geburts- und Sterbedaten sowie auf Wunsch der Nutzungsberechtigten ggf. ein Symbol eingraviert werden. |
Urnenhain-EinzelgrabUrnenhaine eröffnen die Möglichkeit, Aschen im Wurzelbereich eines Baumes für eine Ruhezeit von 30 Jahren beizusetzen und kommen dem Wunsch der Verstorbenen nach, auf diese Weise erneut Teil des immer wiederkehrenden Kreislaufs der Natur zu werden. Insbesondere bei Bestattungen im Wurzelbereich von Bäumen im Urnenhain müssen die Behältnisse zur Beisetzung von Aschen (Urnen und Überurnen) so beschaffen sein, dass die chemische, physikalische oder biologische Beschaffenheit des Bodens oder des Grundwassers nicht nachteilig verändert wird und ihre schnelle Verrottung innerhalb der Ruhezeit ermöglicht wird. Die Kennzeichnung der Grabstätten im Urnenhain erfolgt durch einheitlich große Edelstahl-Grabschilder, die mit dem Vor- und Zunamen sowie den Geburts- und Sterbedaten versehen werden. Auch ein individuelles Zeichen oder Symbol neben dem Namen ist möglich. Die Grabschilder werden durch die Schmiede der Abtei Königsmünster in Meschede gefertigt. |
Urnenhain-DoppelgrabUrnenhaine eröffnen die Möglichkeit, Aschen im Wurzelbereich eines Baumes für eine Nutzungszeit von 40 Jahren beizusetzen und kommen dem Wunsch der Verstorbenen nach, auf diese Weise erneut Teil des immer wiederkehrenden Kreislaufs der Natur zu werden. Insbesondere bei Bestattungen im Wurzelbereich von Bäumen im Urnenhain müssen die Behältnisse zur Beisetzung von Aschen (Urnen und Überurnen) so beschaffen sein, dass die chemische, physikalische oder biologische Beschaffenheit des Bodens oder des Grundwassers nicht nachteilig verändert wird und ihre schnelle Verrottung innerhalb der Ruhezeit ermöglicht wird. Die Kennzeichnung der Grabstätten im Urnenhain erfolgt durch einheitlich große Edelstahl-Grabschilder, die mit dem Vor- und Zunamen sowie den Geburts- und Sterbedaten versehen werden. Auch ein individuelles Zeichen oder Symbol neben dem Namen ist möglich. Die Grabschilder werden durch die Schmiede der Abtei Königsmünster in Meschede gefertigt. |
Satzungen
Die rechtliche Grundlage für die Kommunalfriedhöfe finden Sie in der Friedhofssatzung sowie in der Friedhofsgebührensatzung. Beide Dokumente können Sie hier einsehen und herunterladen:
Bestattungskosten
Eine Übersicht über die aktuellen Bestattungskosten für die verschiedenen Bestattungsarten der Gemeinde Bestwig finden Sie hier: