Denkmalschutz
Denkmäler sind Zeugnisse vergangener Zeiten. Besonders schützenswert ist dabei die originale Substanz – sie zu bewahren und zu pflegen ist von großer Bedeutung.
Für den Schutz und die Pflege von Denkmälern sind in den Städten und Gemeinden die Unteren Denkmalbehörden zuständig. Zum Aufgabenbereich des Denkmalschutzes zählen unter anderem die Unterschutzstellung von Bau- und Bodendenkmälern, beweglichen Denkmälern sowie Denkmalbereichen. Die Denkmäler werden in die Denkmalliste der Gemeinde eingetragen.
Sämtliche Um- und Ausbaumaßnahmen an einem Kulturdenkmal sind mit der Unteren Denkmalbehörde abzustimmen. Auch wenn für bestimmte Maßnahmen unter Umständen keine Baugenehmigung erforderlich ist, muss dennoch eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung der Unteren Denkmalbehörde bei geplanten baulichen Veränderungen eingeholt werden.
Aufgaben
Der Schutz und die Pflege historischer Bausubstanz sind zentrale Aufgaben der Gemeinde im Rahmen der Denkmalpflege. In enger Zusammenarbeit mit der LWL-Denkmalpflege und der Oberen Denkmalbehörde des Hochsauerlandkreises (HSK) erfolgt die Inventarisierung und Unterschutzstellung von Denkmälern durch die Eintragung in die Denkmalliste.
Darüber hinaus gibt die Gemeinde Stellungnahmen zu denkmalrelevanten Themen im Rahmen von Bauleitplanverfahren, Baugenehmigungen, Vorkaufsrechtsbescheinigungen sowie bei der Ausstellung steuerlicher Bescheinigungen und weiteren fachlichen Einschätzungen.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Arbeit ist die Denkmalförderung: Kleinere private Denkmalpflegemaßnahmen können direkt durch die Gemeinde gefördert werden. Bei größeren Projekten erfolgt die Antragsaufnahme und Weiterleitung an übergeordnete Stellen. Zudem gibt die Gemeinde Stellungnahmen für andere Fördermittelgeber ab und wirkt an der Weiterentwicklung entsprechender Richtlinien mit.
Auch präventive Maßnahmen zur Denkmalpflege werden von der Gemeinde unterstützt.