Parallelverfahren Flächennutzungsplan und Bebauungsplan
9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bestwig und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 143 der Gemeinde Bestwig „Seniorenresidenz Auf der Burg“ im Ortsteil Borghausen
Aufstellungsbeschluss
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Rat der Gemeinde Bestwig hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20. Dezember 2023 den Plan zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bestwig nebst Begründung als Vorentwurf beschlossen.
Des Weiteren hat der Rat der Gemeinde Bestwig den Plan zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 143 der Gemeinde Bestwig „Seniorenresidenz Auf der Burg“ im Ortsteil Borghausen nebst Begründung als Vorentwurf beschlossen.
Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt, auf Grundlage dieser Vorentwürfe zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bestwig und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 143 der Gemeinde Bestwig „Seniorenresidenz Auf der Burg“ im Ortsteil Borghausen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Ziel dieser Bauleitplanung ist die Errichtung einer Seniorenwohn- / Pflegeeinrichtung in Bestwig-Borghausen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer Veranstaltung mit Bürgeranhörung und Information am 13. März 2024, 18.00 Uhr, im Bürger- und Rathaus Bestwig durchgeführt.
Außerdem liegen die Vorentwürfe zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bestwig sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 143 der Gemeinde Bestwig „Seniorenresidenz Auf der Burg“ mit den Begründungen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 5. März 2024 bis einschließlich 5. April 2024 bei der Gemeindeverwaltung Bestwig, Bürger- und Rathaus Bestwig, Rathausplatz 1, 59909 Bestwig, Bau- und Umweltamt, 2. Obergeschoss (Flur), zu den Dienstzeiten (vormittags: Montag bis Donnerstag von 8.30 Uhr - 12.30 Uhr, Freitag von 8.30 Uhr - 13.00 Uhr, nachmittags: Montag, Dienstag und Mittwoch von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr, Donnerstag von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr) zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Die (ausgelegten) Planunterlagen können zusätzlich über das Internetportal der Gemeinde Bestwig (www.bestwig.de) unter der Rubrik „Wohnen & Bauen“, Unterpunkt „Bauen & Wohnen“, Unterpunkt „Bauleitpläne im Verfahren“ (für den Zeitraum der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung) eingesehen werden.
Zum Vorentwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bestwig sowie zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 143 „Seniorenresidenz Auf der Burg“ können während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Anregungen (Stellungnahmen) bei der Gemeindeverwaltung Bestwig (z. B. schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail) vorgebracht werden.
Geltungsbereiche 9. Änderung Flächennutzungsplan sowie Bebauungsplan Nr. 143:
Downloads zu diesen Bauleitplanverfahren:
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Rat der Gemeinde Bestwig hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12. Dezember 2024 den Plan zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bestwig nebst Begründung als Entwurf beschlossen.
Des Weiteren hat der Rat der Gemeinde Bestwig den Plan zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 143 der Gemeinde Bestwig „Seniorenresidenz Auf der Burg“ im Ortsteil Borghausen nebst Begründung als Entwurf beschlossen.
Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bestwig sowie zum Entwurf der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 143 der Gemeinde Bestwig „Seniorenresidenz Auf der Burg“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Ziel dieser Bauleitplanung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Seniorenwohn-/ Pflegeeinrichtung im Ortsteil Borghausen zu schaffen.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung (Veröffentlichung im Internet) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt vom 24. März 2025 bis 24. April 2025.
Außerdem liegen die Entwürfe zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bestwig sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 143 der Gemeinde Bestwig „Seniorenresidenz Auf der Burg“ mit den Begründungen inklusiv Umweltberichten und Fachgutachten (Artenschutz-Fachbeitrag, verkehrstechnische Untersuchung und zwei schalltechnische Untersuchungen) sowie den nach den Einschätzungen der Gemeinde Bestwig wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 24. März 2025 bis einschließlich 24. April 2025 bei der Gemeindeverwaltung Bestwig, Bürger- und Rathaus Bestwig, Rathausplatz 1, 59909 Bestwig, Bau- und Umweltamt, 2. Obergeschoss (Flur), zu den Dienstzeiten (vormittags: Montag bis Donnerstag 8.30 Uhr - 12.30 Uhr, Freitag 8.30 Uhr - 13.00 Uhr, nachmittags: Montag und Dienstag 14.00 Uhr - 16.00 Uhr, Donnerstag 14.00 Uhr - 18.00 Uhr) zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Details zur Öffentlichkeitsbeteiligung entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung (siehe Downloads).
Zum Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bestwig sowie zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 143 der Gemeinde Bestwig „Seniorenresidenz Auf der Burg“ können während der Öffentlichkeitsbeteiligung Anregungen (Stellungnahmen) bei der Gemeindeverwaltung Bestwig (z.B. schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail) vorgebracht werden.
Geltungsbereiche der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes Nr. 143:
Downloads zu diesen Bauleitplanverfahren:
Erneute Beteiligung gem. § 4 a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB
Der Rat der Gemeinde Bestwig hat in seiner öffentlichen Sitzung am 8. Oktober 2025 den Plan zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bestwig nebst Begründung als neuen Entwurf beschlossen.
Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt, die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bestwig gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.
Ziel dieser Bauleitplanung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Seniorenwohn-/ Pflegeeinrichtung im Ortsteil Borghausen zu schaffen.
Die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung (Veröffentlichung im Internet) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB erfolgt vom 31. Oktober 2025 bis 14. November 2025.
Außerdem liegt der neue Entwurf zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bestwig mit der Begründung inklusiv Umweltbericht und Fachgutachten (Artenschutz-Fachbeitrag, verkehrstechnische Untersuchung und zwei schalltechnische Untersuchungen) sowie den nach Einschätzung der Gemeinde Bestwig wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 31. Oktober 2025 bis einschließlich 14. November 2025 bei der Gemeindeverwaltung Bestwig, Bürger- und Rathaus Bestwig, Rathausplatz 1, 59909 Bestwig, Bau- und Umweltamt, 2. Obergeschoss (Flur), zu den Dienstzeiten (vormittags: Montag bis Donnerstag 8.30 Uhr - 12.30 Uhr, Freitag 8.30 Uhr - 13.00 Uhr, nachmittags: Montag und Dienstag 14.00 Uhr - 16.00 Uhr, Donnerstag 14.00 Uhr - 18.00 Uhr) zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Details zur Öffentlichkeitsbeteiligung entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung (siehe Downloads).
Zum Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bestwig können während der Öffentlichkeitsbeteiligung Anregungen (Stellungnahmen) bei der Gemeindeverwaltung Bestwig (z.B. schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail) vorgebracht werden.
Stellungnahmen können bei dieser - zeitlich eingeschränkten – erneuten Veröffentlichung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB nur zu den geänderten und ergänzten Teilen und ihren möglichen Auswirkungen abgegeben werden. Die Änderungen / Ergänzungen gegenüber dem vorherigen Entwurfstand sind im neuen Entwurf farblich (blaue Schrift) kenntlich gemacht.
Geltungsbereiche der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes: