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Flächennutzungsplan Begründung

3. Änderung Entwurf

Verfahren gem. §§ 3(2) / 4(2) BauGB

Stand: 24.05.2019

Gemeinde Bestwig

 

 

3. FNP-Änderung

Gemeinde Bestwig

1

2

3

4

5

6

Änderungsbeschluss und räumlicher Geltungsbereich

Änderungsanlass und Planungsziel

Derzeitige Situation

3

3

4

5

6

6

Inhaltsverzeichnis

Planungsrechtliche Vorgaben

Änderungsbereiche

Erschließung

7

Natur und Landschaft

6

6

6

7

7.1

7.2

7.3

7.4

Grünkonzept

Eingriffsregelung

Artenschutz

Anforderungen des Klimaschutzes und der Anpassung an

den Klimawandel

7

8

Sonstige Belange

Ver- und Entsorgung

Immissionsschutz

Denkmalschutz

7

7

7

8

8

8

8.1

8.2

8.3

8.4

8.5

Altlasten

Kampfmittelverdachtsflächen

9

Umweltbericht

8

9.1

9.2

Beschreibung des Vorhabens und der Umweltschutzziele

Beschreibung des derzeitigen Umweltzustands und

Auswirkung bei Durchführung der Planung

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei

Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante)

Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und

zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen

Anderweitige Planungsmöglichkeiten

8

10

14

9.3

9.4

14

15

15

15

16

16

9.5

9.6

Zusätzliche Angaben

9.6.1 Datenerfassung

9.6.2 Monitoring

9.7

Zusammenfassung

2

 

 

3. FNP-Änderung

Gemeinde Bestwig

1

Änderungsbeschluss und räumlicher

Geltungsbereich

Der Gemeindeentwicklungsausschuss des Rates der Gemeinde

Bestwig hat in seiner Sitzung am 05.12.2013 beschlossen, den wirk-

samen Flächennutzungsplan gem. §§ 2 bis 7 BauGB mit den im Fol-

genden erläuterten Inhalten parallel zur Aufstellung des

Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 137 „Gästehäuser Föckin-

ghausen“ gem. § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern (3. Änderung). Außer-

dem wurde der Vorentwurf beschlossen.

Der ca. 1,3 ha große Änderungsbereich befindet sich im Ortsteil Fö-

ckinghausen, nördlich in der Gemeinde Bestwig gelegen. Der Bereich

wird im Norden durch landwirtschaftliche Flächen (Landschafts-

schutzgebiet), im Osten durch einen Wanderweg, im Süden durch

eine angrenzende Bebauung und Frei- bzw. Gartenflächen sowie im

Westen durch Wald- und Freiflächen begrenzt.

2

Änderungsanlass und Planungsziel

Änderungsanlass ist der Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur

Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für eine Flä-

che im Norden des Ortsteils Föckinghausen (Aufstellung parallel zur

3. Änderung des Flächennutzungsplanes, s.o.): Es sollen die pla-

nungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche Ergänzung des

bestehenden Hotel- und Restaurantbetriebs „Waldhaus Föckinghau-

sen“ geschaffen werden. Das Konzept umfasst die Errichtung von

vier freistehenden Gästehäusern, welche sich in insgesamt zwei

Gruppierungen gliedern und an den bestehenden Parkplatz und den

Hotelbetrieb nördlich anschließen (durch Häuser inkl. Zuwegungen

und Stellplätze ca. 1080 qm neuversiegelte Fläche gem. Vorhaben-

bezogenen Bebauungsplan Nr. 137, vgl. Kapitel 9.2). Die Gästehäu-

ser sollen den Anspruch auf Barrierefreiheit erfüllen, der im

historischen Hauptgebäude so nicht umsetzbar ist.

Bereits in den 1960er-Jahren war nördlich des Hotels die Ausweisung

eines Wochenendhausgebietes geplant. Wegen eines Alternativpro-

jektes wurde dieses Vorhaben jedoch nicht mehr weiterverfolgt. Die

Idee wird nun in Ansätzen wieder aufgegriffen.

Zudem kommt der Vorhabenträger mit der Planung den Wünschen

und Anregungen seiner Gäste nach: Ein bereits bestehendes Gäste-

haus im Norden des Änderungsbereiches ist gut ausgelastet und es

besteht die Nachfrage nach einem erweiterten Angebot. Des Weite-

ren ist es wichtig, marktfähig zu bleiben, sich mit innovativen Konzep-

ten von Konkurrenten abzusetzen und zukunftsfähig zu planen.

Bestands- bzw. Existenzsicherung ist für die Vorhabenträger von be-

sonderer Bedeutung.

3

 

 

3. FNP-Änderung

Gemeinde Bestwig

Konzeptionsziel ist entsprechend dem nördlichen Gästehaus-Bestand

Ruhe und Natur mittels weiterer „Gästehäuser in Einzellage“.

Da der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Bestwig den

nordwestlichen Änderungsbereich und den Bereich nördlich des

Spielplatzes derzeit als „Fläche für die Landwirtschaft“ und den Be-

reich nördlich des bestehenden Parkplatzes als (optionale) „Park-

platzfläche“ darstellt, wird als planungsrechtliche Grundlage für die

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans eine Änderung

des Flächennutzungsplans entsprechend dem oben formulierten Pla-

nungsziel erforderlich. In diesem Kontext soll auch die vorhandene

Hotel- und Gastronomienutzung im südlichen Änderungsbereich so-

wie das bereits bestehende Gästehaus im nordwestlichen Ände-

rungsbereich planungsrechtlich den tatsächlichen Nutzungsschwer-

punkten angepasst werden.

Die Flächenausweisung /-änderung ist das Ergebnis einer Alterna-

tivenprüfung im Umfeld des Waldhauses Föckinghausen (s. Pkt. 9.5).

Um den Zielen „Planungsrechtliche Sicherung des bestehenden Ge-

bäudes“ (nördliches Gästehaus), „Betriebssicherung“ (Wirtschafts-

Belange), „Bodenschutz“ (vgl. auch § 1a Abs. 2 BauGB „Mit Grund

und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden;…“)

sowie „Landschaftsschutz“ gerecht zu werden, erfolgt gegenüber dem

Vorentwurf eine zurückhaltende Flächeninanspruchnahme durch Ver-

ringerung der Sonderbauflächen und durch Streuobstwiesen eine

landschaftlich attraktive Einbettung in die Umgebung.

3

Derzeitige Situation

Der Änderungsbereich liegt im Norden der rund 11.000 Einwohner

zählenden Gemeinde Bestwig im Ortsteil Föckinghausen. Das Orts-

zentrum von Bestwig befindet sich südlich in ca. 1,5 km Entfernung.

In der Örtlichkeit wird der Änderungsbereich derzeit als Weide ge-

nutzt. Das Gelände fällt von Süden nach Norden leicht ab, gliedernde

oder prägende Grünstrukturen sind nicht vorhanden. Angrenzend an

die Freifläche befindet sich im Nordwesten ein zum Hotelbetrieb zu-

gehöriges Gästehaus (eingeschossig mit flachem Zeltdach) und im

Osten ein Spielplatz. Im Südwesten des Änderungsbereiches befin-

det sich der traditionsreiche Hotel- und Restaurantbetrieb „Waldhaus

Föckinghausen“. Östlich angrenzend schließt ein Biergarten an, der

durch eine Baumhecke zum weiter östlichen Wandertreffpunkt einge-

rahmt ist.

Ein Parkplatz, der sowohl für den Hotelbetrieb als auch für den Wan-

dertreffpunkt Stellplätze bereitstellt, schließt nördlich der Freiflächen

an. Dieser wird mit Gehölzen (Nadelgehölze, Birken) gesäumt, die

der Beschattung der Stellplätze dienen.

4

 

 

3. FNP-Änderung

Gemeinde Bestwig

Die gesamte Umgebungsstruktur des Änderungsbereiches ist geprägt

durch Grünland- und Waldflächen des Arnsberger Waldes. Der Ände-

rungsbereich befindet sich unter anderem am Wanderwegenetz der

Waldroute Sauerland und dient daher als Ausgangspunkt für Wande-

rer.

4

Planungsrechtliche Vorgaben

Regionalplan

Im geltenden Regionalplan* ist der Geltungsbereich der 3. Änderung

des Flächennutzungsplanes als „allgemeiner Freiraum und Agrarbe-

reich“ dargestellt und von Waldflächen umgeben. Das gesamte Ge-

biet unterliegt dem „Schutz der Landschaft und landschafts-

orientierten Erholung“.

*

Bezirksregierung Arnsberg:

Regionalplan Teilabschnitt

Kreis Soest und

Hochsauerlandkreis,

Bezirksregierung Arnsberg,

2012

Landschaftsplan

Seit 2008 gibt es für das Gemeindegebiet Bestwig einen gültigen

Landschaftsplan. In diesem sind alle Flächen im Außenbereich bzw.

Flächen ohne Bebauungsplan mindestens als Landschaftsschutzge-

biet (LSG) ausgewiesen.

Der Änderungsbereich liegt im Landschaftsschutzgebiet „Rodungsin-

sel Föckinghausen“. Dieses ist als Typ B ausgewiesen, sprich als

„Freifläche mit besonderer Funktion für die Erholung und die Erhal-

tung des landwirtschaftlich geprägten Landschaftscharakters“. Grund-

sätzlich ist das Errichten baulicher Anlagen verboten.

Gemäß § 20 Abs. 4 LNatSchG NRW (Landesnaturschutzgesetz

NRW) treten bei Änderung des Flächennutzungsplans im Geltungs-

bereich eines Landschaftsplans widersprechende Darstellungen und

Festsetzungen des Landschaftsplans mit dem In-Kraft-Treten des

entsprechenden Bebauungsplans außer Kraft, soweit der Träger der

Landschaftsplanung im Beteiligungsverfahren nicht widersprochen

hat. Die Untere Landschaftsbehörde des Hochsauerlandkreises hat

als Träger der Landschaftsplanung im Rahmen der frühzeitigen Betei-

ligung gem. § 4 (1) BauGB eine Stellungnahme abgegeben und darin

geschrieben, dass sie der 3. Änderung des Flächennutzungsplans

nicht widerspricht. Somit tritt das LSG mit In-Kraft-Treten des Bebau-

ungsplanes entsprechend zurück.

NATURA 2000

Im Änderungsbereich sowie im auswirkungsrelevanten Umfeld beste-

hen keine Schutzgebietsdarstellungen gemäß NATURA 2000. Das

nächstgelegene FFH-Gebiet ist die 1.200 m südlich verlaufende Ruhr

(DE-4616-303).

5

 

 

3. FNP-Änderung

Gemeinde Bestwig

5

Änderungsbereiche

Für die Änderung des Flächennutzungsplanes liegen konkrete Ände-

rungsanlässe vor, die in Pkt. 2 beschrieben sind. Die folgenden Punk-

te entsprechen den im Flächennutzungsplan eingetragenen Ziffern.

1. Änderung von „Fläche für die Landwirtschaft“ und kleinflächig

„Zentraler öffentlicher Parkplatz“ in „Sonderbaufläche“ mit der

Zweckbestimmung „Gästehäuser“ (S12),

2. Änderung von „Gemischte Baufläche“ in „Sonderbaufläche“ mit

der Zweckbestimmung „Hotel, Restaurant“ (S13),

3. Änderung von „Fläche für die Landwirtschaft“ und „Zentraler öf-

fentlicher Parkplatz“ in „Grünfläche“.

6

Erschließung

Der Änderungsbereich wird durch die bestehende Gemeindestraße

„Föckinghausen“ und den Parkplatz erschlossen.

Stellplätze

Die für das Vorhaben notwendigen Stellplätze werden auf den

Grundstücken und dem südlich angrenzenden Parkplatz sicherge-

stellt.

Öffentlicher Personennahverkehr

Im Bereich des Plangebietes liegt die Bushaltestelle „Föckinghausen,

Waldhaus“ und in fußläufiger Entfernung von ca. 500 m befindet sich

die Bushaltestelle „Föckinghausen Schullandheim“, welche regelmä-

ßig angefahren werden.

7

Natur und Landschaft

Grünkonzept

7.1

Ziel des Grün- und Freiflächenkonzeptes ist der Erhalt hochwertiger

Strukturen und Elemente sowie die Einbindung der baulichen Ent-

wicklung in den Landschaftsraum. Hierfür ist auf der plangebietsinter-

nen und -externen Fläche die Entwicklung von Streuobstwiesen auf

Ebene der verbindlichen Bauleitplanung vorgesehen. Ein im Gebiet

bestehender öffentlicher Spielplatz wird in seiner Abgrenzung über-

nommen und im Süden werden die bestehenden Nutzungen (Hotel-/

Restaurant-Biergarten, öffentlicher Wandertreffpunkt) in den Grünflä-

chen gesichert.

7.2

Eingriffsregelung

Mit der Planung wird ein Eingriff in Natur und Landschaft vorbereitet,

der im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung ermittelt und aus-

geglichen wird.

6

 

 

3. FNP-Änderung

Gemeinde Bestwig

7.3

Artenschutz

Der Änderungsbereich umfasst mehrheitlich Grünland.

Es kann ausgeschlossen werden, dass durch die geplante 3. Ände-

rung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bestwig Vorhaben

planerisch vorbereitet werden, deren Umsetzung auf dauerhaft un-

überwindbare artenschutzrechtliche Hindernisse stoßen würden und

somit die Vollzugsunfähigkeit des Flächennutzungsplanes bzw. da-

rauf aufbauender Bebauungspläne begründen könnte.

Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung wird überprüft, ob

planungsrelevante Arten von der Planung betroffen sind und es wer-

den, sofern erforderlich, Ausgleichs-, Vermeidungs- und/ oder Ver-

minderungsmaßnahmen festgelegt.

7.4

Anforderungen des Klimaschutzes und der

Anpassung an den Klimawandel

Das Plangebiet befindet sich in einer Ortsrandlage. Synergieeffekte

der Erschließung sowie der Ver- und Entsorgung können daher teil-

weise genutzt werden. Des Weiteren werden die Gebäude nach den

aktuellen Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV) errich-

tet. Dadurch werden bautechnische Standardanforderungen zum

effizienten Betriebsenergiebedarf sichergestellt.

Mit dem geplanten Vorhaben werden weder Folgen des Klimawan-

dels erheblich verstärkt, noch sind Belange des Klimaschutzes un-

verhältnismäßig negativ betroffen.

8

Sonstige Belange

8.1

Ver- und Entsorgung

Die technische Ver- und Entsorgung wird für den Änderungsbereich

durch die Erweiterung der vorhandenen Leitungsnetze sichergestellt.

Die Wasserversorgung erfolgt durch den Wasserbeschaffungsver-

band Föckinghausen.

Die Abfallbeseitigung erfolgt vorschriftsmäßig durch einen konzessio-

nierten Betreiber.

8.2

Immissionsschutz

Die neu zu errichtenden Gästehäuser grenzen im Süden an einen

Spielplatz, den Parkplatz und das Hotel und Restaurant „Waldhaus

Föckinghausen“. Die sich daraus ergebende Geräuschbelästigungen

- beispielsweise durch Außengastronomie, spielende Kinder oder an-

und abfahrende Autos - sind durch die Gäste als anlagenspezifische

Geräusche hinzunehmen. Über den Änderungsbereich hinausgehen-

de deutlich wahrnehmbare Immissionen sind nicht zu erwarten.

Immissionsbelange hinsichtlich Gewerbelärms sind nicht betroffen.

Ein Verkehrsemittent ist in unmittelbarer Nähe nicht vorhanden.

7

 

 

3. FNP-Änderung

Gemeinde Bestwig

8.3

Denkmalschutz

Belange des Denkmalschutzes sind nicht betroffen.

Im Fall von kulturhistorischen Bodenfunden sind die Vorschriften des

Denkmalschutzgesetzes zu beachten.

8.4

Altlasten

Auf Grund früherer oder derzeitiger Nutzung sind im Änderungsbe-

reich keine Altlasten bekannt bzw. zu vermuten.

8.5

Kampfmittelverdachtsflächen

Nach der Gemeindedetailkarte des Kampfmittelbeseitigungsdienstes

der Bezirksregierung Arnsberg ist für den Änderungsbereich keine

Kampfmittelverdachtsfläche festzustellen.

9

Umweltbericht

Gemäß § 2a BauGB ist dem vorliegenden Bauleitplan ein Umweltbe-

richt beizufügen.

Der Umweltbericht fasst die Ergebnisse der gem. §§ 2 (4) i.V.m

§ 1 (6) Nr. 7 und 1a BauGB durchzuführenden Umweltprüfung zu-

sammen. So erfolgt eine Dokumentation der mit der Aufstellung des

vorliegenden Bauleitplans voraussichtlich verbundenen Umweltaus-

wirkungen. Inhaltlich und in der Zusammenstellung der Daten be-

rücksichtigt der Umweltbericht die Vorgaben der Anlage zu §§ 2 (4)

und 2a BauGB.

Der Untersuchungsrahmen des Umweltberichts umfasst im wesentli-

chen den Geltungsbereich des vorliegenden Bauleitplanes. Je nach

Erfordernis und räumlicher Beanspruchung des zu untersuchenden

Schutzguts erfolgt eine Variierung dieses Untersuchungsraums.

9.1

Beschreibung des Vorhabens und der

Umweltschutzziele

Vorhaben

Mit der Änderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für

eine Nutzungserweiterung für einen Hotelbetrieb in Föckinghausen

geschaffen werden.

Hierfür ist die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Die

Änderungspunkte sind unter Pkt. 5 aufgeführt.

Umweltschutzziele

Die auf den im Folgenden genannten Gesetze bzw. Richtlinien basie-

renden Vorgaben für den Änderungsbereich werden, je nach Pla-

nungsrelevanz, inhaltlich bei der Betrachtung der einzelnen

Schutzgüter konkretisiert.

8

 

 

3. FNP-Änderung

Gemeinde Bestwig

Der zu bebauende Bereich liegt im Landschaftsschutzgebiet (Typ B)

„Rodungsinsel Föckinghausen“. Hier ist die „Freifläche mit besonde-

rer Funktion für die Erholung und die Erhaltung des landwirtschaftlich

geprägten Landschaftscharakters“ von Bedeutung.

Tabelle 1: Beschreibung der Umweltschutzziele

Umweltschutzziele

Mensch

Hier bestehen fachliche Normen, die insbesondere auf den Schutz des Menschen vor Immissio-

nen (z.B. Lärm) und gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zielen (z.B. Baugesetzbuch, TA

Lärm, DIN 18005 Schallschutz im Städtebau).

Bezüglich der Erholungsmöglichkeit und Freizeitgestaltung sind Vorgaben im Baugesetzbuch (Bil-

dung, Sport, Freizeit und Erholung) und im Bundesnaturschutzgesetz (Erholung in Natur und

Landschaft) enthalten.

Biotoptypen,

Die Berücksichtigung dieser Schutzgüter ist gesetzlich im Bundesnaturschutzgesetz, dem Land-

schaftsgesetz NW, dem Bundeswaldgesetz und dem Landesforstgesetz NRW und in den entspre-

chenden Paragraphen des Baugesetzbuches (u.a. zur Sicherung der Leistungs- und Funktionsfä-

higkeit des Naturhaushalts und der Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und

Lebensräume sowie Erhalt des Walds wegen seiner Bedeutung für die Umwelt und seiner ökolo-

gischen, sozialen und wirtschaftlichen Funktion) sowie der Bundesartenschutzverordnung vorge-

geben. Weitere Auskünfte geben die Fachinformationssysteme des Landesamts für Natur, Umwelt

und Verbraucherschutz (LANUV).

Tiere und Pflanzen,

Biologische Vielfalt,

Arten- und Bio-

topschutz

Boden und Wasser

Hier sind die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes, des Bundes- und Landesbodenschutz-

gesetzes (u.a. zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden, zur nachhaltigen

Sicherung oder Wiederherstellung der Bodenfunktionen), der Bundesbodenschutzverordnung und

bodenschutzbezogene Vorgaben des Baugesetzbuches (z.B. Bodenschutzklausel) sowie das

Wasserhaushaltsgesetz und das Landeswassergesetz (u.a. zur Sicherung der Gewässer zum

Wohl der Allgemeinheit und als Lebensraum für Tier und Pflanze) die zu beachtenden gesetzli-

chen Vorgaben.

Landschaft

Die Berücksichtigung dieses Schutzguts ist gesetzlich im Bundesnaturschutzgesetz, dem Land-

schaftsgesetz NW (u.a. zur Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungs-

werts der Landschaft) und in den entsprechenden Paragraphen des Baugesetzbuches

vorgegeben.

Luft und

Die Erfordernisse des Klimaschutzes sind im Rahmen der Bauleitplanung zu beachten und in der

Abwägung zu berücksichtigen (u.a. „Klimaschutzklausel“ gem. § 1a (5) BauGB).

Klimaschutz

Des Weiteren sind zur Erhaltung einer bestmöglichen Luftqualität und zur Vermeidung von schäd-

lichen Umwelteinwirkungen die Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der TA Luft

zu beachten. Indirekt enthalten über den Schutz von Biotopen das Bundesnaturschutzgesetz und

direkt das Landschaftsgesetz NW Vorgaben für den Klimaschutz.

Kultur- und

Sachgüter

Bau- oder Bodendenkmale sind durch das Denkmalschutzgesetz unter Schutz gestellt. Der

Schutz eines bedeutenden, historischen Orts- und Landschaftsbilds ist in den entsprechenden Pa-

ragraphen des Baugesetzbuchs bzw. des Bundesnaturschutzgesetzes vorgegeben.

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3. FNP-Änderung

Gemeinde Bestwig

9.2

Beschreibung des derzeitigen Umweltzustands und

Auswirkung bei Durchführung der Planung

(Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen)

Tabelle 2: Beschreibung des derzeitigen Umweltzustands und Auswirkungsprognose

Schutzgut Mensch

- Im Änderungsbereich befindet sich das „Waldhotel“, dass der Erholungsnutzung entlang

eines überregionalen Wanderweges (X 14) dient und an einem Wanderparkplatz und

Wandertreffpunkt liegt. Im Norden des Änderungsbereiches besteht ein Gästehaus.

- Im Umfeld liegen Wohnnutzungen, ein Schullandheim und Ferienwohnungen, die als

Gemischte Bauflächen zu bewerten sind.

Bestand

- Arbeitsfunktionen bestehen mit dem Hotelbetrieb.

Baubedingte

Auswirkungen

- Im Zuge der Bauarbeiten können baubedingte Auswirkungen auf die umliegenden An-

wohner i.S.v. Baustellenverkehren, Staubaufwirbelungen und vorübergehenden

Lärmeinwirkungen auftreten. Das Maß der Erheblichkeitsschwelle wird dabei voraus-

sichtlich jedoch nicht überschritten.

- Unter Beachtung immissionsschutzrechtlicher Anforderungen auf der Ebene der ver-

bindlichen Bauleitplanung werden mit der vorliegenden Änderung insgesamt keine vo-

raussichtlichen, erheblichen Beeinträchtigungen auf das Schutzgut vorbereitet.

- Mit der Planung wird der Nachfrage nach Unterkünften mit eigener Verpflegungsmög-

lichkeit im Bereich einer überregionalen Wanderroute entsprochen. Die Möglichkeiten

für Erholungssuchende werden damit aufgewertet. Erhebliche Beeinträchtigungen sind

durch die geringe Nutzungsintensivierung nicht zu erwarten.

Betriebsbedingte

Auswirkungen

- Mit der Planung werden keine erheblich nachteiligen Beeinträchtigungen vorbereitet.

Schutzgut Biotoptypen, Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt

Bestand

- Der Änderungsbereich umfasst im Bereich der Gemischten Baufläche das bestehende

Hotel mit westlich angrenzendem Privatgarten. Diese Strukturen sind anthropogen ge-

formt und weisen bis auf einzelne ältere Gehölzstrukturen eine geringe bis mittlere öko-

logische Funktion auf.

- Die derzeitige Fläche für die Landwirtschaft umfasst einen Teil, der nach Norden weit-

läufig der landwirtschaftlichen Nutzung als Grünland mit mittlerer bis hoher ökologischer

Wertigkeit unterliegt. Zu den vorkommenden Arten gehören Quecke, Honiggras, Krie-

chender Hahnenfuß, Dt. Weidelgras, Wiesenlieschgras, Wiesenkerbel, Spitzwegerich,

Breitwegerich, Knäuelgras und Wiesenklee. Da Grünländer im Sauerland zu den selte-

ner vorkommenden Flächen gehören, ist der Bereich auch als Landschaftsschutzgebiet

festgesetzt. Hierzu gehört auch ein Grundstück im Änderungsbereich, das bereits mit

einem Gästehaus und Gartenstrukturen bestanden ist.

- Die dargestellte Parkplatzfläche war seinerzeit als Erweiterungsmöglichkeit vorgesehen

ist aber in der Örtlichkeit ebenfalls als Grünland ausgebildet (zum Änderungsbereich

gehört nicht der bestehende Parkplatz).

- Nördlich außerhalb des Änderungsbereiches erstrecken sich einzelne weitere Offen-

landflächen, sowie weitläufige monostrukturierte Fichtenwälder.

Baubedingte

Auswirkungen

- Etwaige baubedingte Auswirkungen können durch die im Rahmen der Planumsetzung

entstehenden Störungen z.B. durch Bauverkehre (Licht, Lärm Staub, Überfahren sensib-

ler Biotope / Strukturen) entstehen und sind ggfs. auf der Ebene der verbindlichen Bau-

leitplanung zu beschreiben. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind jedoch keine

voraussichtlichen, erheblichen baubedingten Auswirkungen zu erwarten.

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3. FNP-Änderung

Gemeinde Bestwig

Schutzgut Biotoptypen, Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt

Betriebsbedingte

Auswirkungen

- Durch die Planung wird in den Sondergebieten eine zusätzliche Versiegelung von ca.

1080 qm (gem. Festsetzungen im parallel aufgestellten VBP Nr. 137 „Gästehäuser Fö-

ckinghausen“ durch Gästehäuser [ca. 536 qm], Erschließung [315 qm] und Parkflächen

[225 qm]) planungsrechtlich ermöglicht. Somit wird ein Eingriff mit geringer Ausdehnung

auf bislang überwiegend unbeeinflusster Fläche mittlerer bis hoher ökologischer Wertig-

keit zulässig.

- Es entsteht durch die Planung ein Eingriff in eine landwirtschaftlich als Grünland genutz-

te Fläche, für den im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung ein Ausgleich im direk-

ten Umfeld geschaffen wird.

- Durch die Änderung wird ein Eingriff vorbereitet, der auf der Ebene der verbindlichen

Bauleitplanung zu konkretisieren und zu bilanzieren ist. Für diesen Eingriff sind geeigne-

te und ökologisch sinnvolle Aufwertungsmaßnahmen auf den internen Grünflächen fest-

zulegen (z.B. Obstwiesen) um keine erheblich nachteiligen Beeinträchtigungen

vorzubereiten.

Schutzgut Arten- und Biotopschutz

- Ausführungen zum Artenschutz werden auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung

Bestand

gemacht.

- Einzelne planungsrelevante Arten des Blattgebietes für den Änderungsbereich können

ggf. nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Baubedingte

- Zur Vermeidung baubedingter, erheblicher Auswirkungen sind die im Zuge der nachfol-

genden Planungsebene genannten Maßnahmen einzuhalten. Diese umfassen u.a. zeit-

liche Vorhaben hinsichtlich der Entfernung von Gehölzen / dem Abbruch von Gebäuden.

Auswirkungen

- Baubedingte Auswirkungen auf das nächstgelegene FFH-Gebiet können aufgrund der

Entfernung und der angestrebten Nutzung ausgeschlossen werden.

- Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung sind verschiedene Maßnahmen erfor-

derlich um keine artenschutzrechtlichen Verbote gemäß § 44 BNatSchG vorzubereiten

Betriebsbedingte

Auswirkungen

- Durch die Einhaltung der Maßnahmen werden keine artenschutzrechtlichen Verbote

gem. § 44 BNatSchG vorbereitet.

11

 

 

3. FNP-Änderung

Gemeinde Bestwig

Schutzgut Fläche & Boden

Bestand

- Der ca. 1,3 ha große Änderungsbereich befindet sich im Ortsteil Föckinghausen, nörd-

lich in der Gemeinde Bestwig.

- Der Änderungsbereich liegt nach Angabe des Landesumweltamtes NRW (LANUV) im

Übergangsbereich zu einem unzerschnittenen verkehrsarmen Raum (UZVR-4514, Grö-

ßenklasse > 50 100 qkm).

- Der Boden unterliegt im unbebauten Bereich der Grünlandnutzung.

- Gem. Angaben des Geologischen Dienst NRW (Bodenkarte 1:50.000) unterliegt dem

Plangebiet großflächig eine Braunerde mit mittleren Bodenwertzahlen zwischen 25 bis

50. Hierbei handelt es sich um einen tonig-schluffigen Boden mit mittlerer nutzbarer

Feldkapazität, ohne Grund- und Stauwassereinfluss.

- Laut Bodenkarte bestehen keine Schutzwürdigkeiten.

Baubedingte

- Bei Durchführung des Planvorhabens wird ein nicht vermehrbares Gut überbaut.

Auswirkungen

- Die mit der Planumsetzung nachfolgend verbundenen baubedingten Auswirkungen

überschreiten die Erheblichkeitsschwelle voraussichtlich nicht, können jedoch lokale

Bodenverdichtungen durch Befahren und Bodenverlust bei unsachgemäßer Lagerung

umfassen.

- Unter Berücksichtigung der erforderlichen plangebietsinternen- und externen Aus-

gleichsmaßnahmen auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung, mit denen i.d.R.

durch die angestrebte Extensivierung auch eine Aufwertung der Bodenverhältnisse ver-

bunden ist, können auch die mit der Versiegelung verbundenen erheblichen Beeinträch-

tigungen ausgeglichen werden.

Betriebsbedingte

Auswirkungen

- Durch die Planung wird in den Sondergebieten eine zusätzliche Versiegelung von ca.

1080 qm planungsrechtlich ermöglicht. Somit wird ein Eingriff auf bislang überwiegend

unbeeinflusster Fläche mittlerer bis hoher ökologischer Wertigkeit zulässig.

- Durch die Planung wird ein Eingriff vorbereitet, der auf der Ebene der verbindlichen

Bauleitplanung zu konkretisieren und zu bilanzieren ist.

- Vor dem Hintergrund der Flächeninanspruchnahme kann der Eingriff auf die Schutzgü-

ter Fläche und Boden im Rahmen der auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung zu

treffenden Ausgleichsmaßnahmen gebietsintern oder -extern kompensiert werden.

Schutzgut Wasser

Bestand

- Innerhalb des Änderungsbereichs befinden sich keine Oberflächengewässer.

- Der Boden wird laut Bodenkarte als Grundwasserfrei beschrieben.

- Die Grundwasserneubildungsrate ist durch den Anteil an versiegelten Flächen nicht

nennenswert verändert.

- Der Änderungsbereich befindet sich außerhalb von Überschwemmungsgebieten.

- Der Änderungsbereich befand sich zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses inner-

halb eines Wasserschutzgebietes WSG IIIB. Die für die Trinkwassergewinnungsanlagen

„Hennenohl“ festgesetzten Zonen wurden mit Verkündung im Amtsblatt Nr. 16 des

Hochsauerlandkreises am 05.07.2017 aufgehoben, d.h. die Wasserschutzgebietsver-

ordnung Hennenohl / Föckinghausen ist seit dem 06.07.2017 rechtskräftig geändert

worden. Das Änderungsgebiet liegt nicht innerhalb des Wasserschutzgebietes Bestwig-

Föckinghausen (für die Wassergewinnungsanlage „Quellen im Kirchgarten“).

Baubedingte

Auswirkungen

- Mit den Versiegelungen (soweit diese nicht bereits planungsrechtlich zulässig sind) ist

eine Beeinträchtigung der Grundwasserneubildungsrate auf lokaler Ebene verbunden,

die sich jedoch voraussichtlich nicht erheblich auf den Wasserhaushalt auswirkt.

- Mit der Planung werden keine Oberflächengewässer beeinträchtigt. Jedoch werden sich

die natürlichen Niederschlagsverhältnisse verändern. Unter Berücksichtigung der Vor-

gaben gem. § 51a LWG und der großräumigen Wirkung der Grundwasserströme wer-

den jedoch keine erheblich nachteiligen Beeinträchtigungen vorbereitet.

Betriebsbedingte

Auswirkungen

12

 

 

3. FNP-Änderung

Gemeinde Bestwig

Schutzgut Luft- und Klimaschutz

Bestand

- Die klimatischen Bedingungen im Bereich der „Fläche für die Landwirtschaft“ werden

durch das Grünland bestimmt. Dieses fungiert als Kaltluftentstehungsgebiet mittlerer

Funktion.

- Eine Funktion für den lufthygienischen Ausgleich besiedelter Bereiche ist nicht gegeben.

- Die bestehenden Nutzungen und Versiegelungen im Bereich der „Gemischten Bauflä-

che“ (Hotel) weisen aufgrund der Einflüsse durch das angrenzende Freilandklima keine

Siedlungsklimatisch geprägten Bedingungen auf.

Baubedingte

- Die baubedingten Auswirkungen bestehen in einem Eintrag von Schadstoffen (Abgasen,

Staub) in die Luft durch den Betrieb von Baufahrzeugen und -maschinen. Mit der Ände-

rung des Flächennutzungsplans werden voraussichtlich keine erheblichen Auswirkun-

gen auf das Schutzgut Luft und Klima vorbereitet.

Auswirkungen

Betriebsbedingte

Auswirkungen

- Durch die Änderung werden lediglich kleinflächige Strukturen mit mittlerer lufthygieni-

scher Funktion überplant.

- Vor dem Hintergrund der geringen Flächeninanspruchnahme von ca. 1080 qm und der

Festsetzungen von ökologisch sinnvollen Ausgleichsmaßnahmen auf der Ebene der

verbindlichen Bauleitplanung, wird durch die Planung kein erheblicher Eingriff vorbe-

reitet.

Schutzgut Landschaft

Bestand

- Die Flächen im Änderungsbereich sind Teil der Wanderregion Sauerland. Die vielfälti-

gen Strukturen bestehend aus einem Wechsel aus Offenland, Wald und Siedlung stellen

einen hochwertigen Landschaftsausschnitt dar.

Baubedingte

- Visuell-temporäre Beeinträchtigungen (z.B. durch Baukräne) während der Bauphase,

die jedoch aufgrund ihres nur vorübergehenden Einflusses voraussichtlich nicht erheb-

lich sind.

Auswirkungen

Betriebsbedingte

Auswirkungen

- Durch in den Landschaftsraum passende Maßnahmen (z.B. Obstwiesen) werden auf

Ebene der verbindlichen Bauleitplanung Festsetzungen getroffen, dass durch das Vor-

haben keine nachteiligen Wirkungen auf die Landschaft vorbereitet werden.

Schutzgut Kultur- und Sachgüter

Bestand

- Im Änderungsbereich befinden sich keine Natur- oder Kulturdenkmäler. Auch bestehen

keine besonderen Sichtbeziehungen zu kulturhistorischen Elementen.

- Im Norden befindet sich die Anlage „Holzkohlemeiler Föckinghausen“. Diese ist als

Freizeitanlage hergestellt worden und ist an diesem Standort nicht als historischer

Standort zu berücksichtigen

Baubedingte

- Kulturgeschichtliche Bodenfunde, die während der Erdarbeiten freigelegt werden sind

der unteren Denkmalbehörde anzuzeigen.

Auswirkungen

Betriebsbedingte

Auswirkungen

- Durch die Planung werden keine Kultur- und Sachgüter beeinträchtigt.

13

 

 

3. FNP-Änderung

Gemeinde Bestwig

Wirkungsgefüge zwischen den Schutzgütern

Bestand

- Die Schutzgüter stehen in ihrer Ausprägung und Funktion untereinander in Wechselwir-

kung. Dominierend wirkte und wirkt die landwirtschaftliche Nutzung im Änderungsbe-

reich. Hieraus resultieren Auswirkungen auf die Struktur- und Artenvielfalt von Flora und

Fauna, aber auch Einflüsse auf den Boden- und Wasserhaushalt. Wechselwirkungen

zwischen den Schutzgütern, die über diese „normalen“ Zusammenhänge hinausgehen,

bestehen nicht. Im Änderungsbereich liegen keine Schutzgüter vor, die in unabdingbarer

Abhängigkeit voneinander liegen (z.B. extreme Boden- und Wasserverhältnisse mit auf-

liegenden Sonderbiotopen bzw. Extremstandorten). Dementsprechend werden mit der

Planung keine erheblichen Beeinträchtigungen vorbereitet.

Baubedingte

- Es sind voraussichtlich keine baubedingten Wirkungszusammenhänge zu erwarten.

Auswirkungen

Betriebsbedingte

Auswirkungen

- Es bestehen keine besonderen Wirkungszusammenhänge, so dass hier auch keine

negativen Kumulationen von Auswirkungen zu erwarten sind.

9.3

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands

bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante)

Von einer deutlichen Änderung der bestehenden Strukturen im Ände-

rungsbereich ist bei Nichtdurchführung der Planung nicht auszuge-

hen. Die nördlichen Erweiterungsflächen würden voraussichtlich

weiter landwirtschaftlich genutzt.

9.4

Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung

und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen

Nutzung erneuerbarer Energien und sparsamer Umgang

mit Energien

Die Nutzung erneuerbarer Energien und ein sparsamer und effizien-

ter Energieeinsatz bleibt den Bauherren im Rahmen der Vorgaben

des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG ) vorbehalten.

Eingriffsregelung

Mit der Planung wird ein Eingriff in Natur und Landschaft gem. § 14 ff

BNatSchG vorbereitet, der gem. § 18 BNatSchG i.V.m. § 1a (3)

BauGB vom Verursacher auszugleichen ist.

Die Bewertung des Eingriffs erfolgt mittels der Eingriffsbewertung des

Hochsauerlandkreises. Biotopwertdefizit und Ausgleichsflächen wer-

den im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung ermittelt bzw. fest-

gelegt.

Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen

Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung ist zu prüfen, welche

Maßnahmen durchgeführt bzw. angewendet werden können, um

nachteilige Auswirkungen durch die Ängerungen zu vermeiden und

zu verringern. Zudem erfolgte im Zuge der Planung eine Reduzierung

der max. Anzahl der Gästehäuser.

14

 

 

3. FNP-Änderung

Gemeinde Bestwig

Artenschutz

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird für das Vorhaben

eine vertiefende artenschutzrechtliche Prüfung erarbeitet. Um arten-

schutzrechtliche Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG auszu-

schließen, werden auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung ggf.

Vermeidungs-/Verminderungs-/Ausgleichsmaßnahmen notwendig.

9.5

Anderweitige Planungsmöglichkeiten

Die Erweiterung der Nutzung ist aus betriebswirtschaftlicher Sicht

ausschließlich im Umfeld des bestehenden Hotelbetriebes auf ver-

fügbaren Flächen sinnvoll.

Alternative Standorte sind nicht realisierbar:

- Eine Innenentwicklung (gem. § 1 Abs. 5 BauGB) durch entspre-

chende Erweiterung nach Süden oder Westen ist aufgrund fehlen-

der Verfügbarkeit nicht möglich.

Zudem würde eine Erweiterung nach Südwesten dem Ziel einer at-

traktiven Sichtbeziehung in die freie Landschaft widersprechen und

auch das Alleinstellungsmerkmal „Gästehaus in Einzellage“ würde

nicht mehr erfüllt. Zudem handelt es sich auch bei diesen Flächen -

wie auch bei den Flächen im Plangebiet - um Grünland und sie sind

Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes.

- Ein „baulicher Riegel“ entlang des Parkplatzes wurde vermieden,

um die Sichtachse vom Wanderparkplatz zu erhalten.

Die betrieblich notwendige Erweiterung zur Bestands- bzw. Existenz-

sicherung des Hotels kann daher nur auf den nördlich angrenzenden

landwirtschaftlichen Flächen erfolgen.

Um den Zielen „planungsrechtliche Sicherung des bestehenden Ge-

bäudes“ (nördliches Gästehaus), „Betriebssicherung“ (Wirtschafts-

Belange), Bodenschutz“ (vgl. auch § 1a Abs. 2 BauGB „Mit Grund

und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden…“) so-

wie „Landschaftsschutz“ gerecht zu werden, erfolgt gegenüber dem

Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes eine zu-

rückhaltende Flächeninanspruchnahme durch Verringerung der Son-

derbauflächen und durch Streuobstwiesen eine landschaftlich

attraktive Einbettung in die Umgebung.

9.6

Zusätzliche Angaben

9.6.1 Datenerfassung

Die erforderliche Datenerfassung für die Umweltprüfung erfolgte an-

hand von Erhebungen bzw. Bestandskartierungen des städtebauli-

chen und ökologischen Zustands im Änderungsbereich und der

auswirkungsrelevanten Umgebung.

15

 

 

3. FNP-Änderung

Gemeinde Bestwig

Darüberhinaus gehende technische Verfahren wurden nicht erforder-

lich. Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der erforderlichen

Angaben traten nicht auf.

9.6.2 Monitoring

Gem. § 4c BauGB sind die von der Änderung des Flächennutzungs-

planes ausgehenden erheblichen Umweltauswirkungen von den Ge-

meinden zu überwachen. Hierin werden sie gem. § 4 (3) BauGB von

den für den Umweltschutz zuständigen Behörden unterstützt.

Die im Änderungsbereich getroffenen Darstellungen lassen keine

unvorhergesehenen erheblichen Umweltauswirkungen erwarten.

Maßnahmen zum Monitoring beschränken sich auf die Fortschrei-

bung des Flächennutzungsplans sonstige Maßnahmen zur Über-

wachung sind nicht erforderlich.

Unbenommen hiervon ist die Überprüfung seitens der für den Um-

weltschutz zuständigen Behörden gem. § 4 (3) BauGB.

9.7

Zusammenfassung

Mit der Änderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für

eine Nutzungserweiterung für einen Hotelbetrieb im Ortsteil

Föckinghausen geschaffen werden.

Neben dem bestehenden Waldhotel und der planungsrechtlichen

Absicherung des bestehenden Gästehauses im Nordwesten werden

vier neue Grundstücke für Gästehäuser ermöglicht. Die Erschließung

und Versorgung ist über eine Erweiterung der bestehenden Netze

vorgesehen.

Aus der Analyse der Umweltschutzgüter geht hervor, dass mit den

Änderungen ein agrarwirtschaftlich genutzter Bereich in Anspruch

genommen wird, der von mittlerer bis hoher ökologischer Qualität ist.

Für nachgewiesene planungsrelevante Arten sind ggf. Maßnahmen

zur Vermeidung von Verbotstatbeständen gem. § 44 BNatSchG auf

der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung erforderlich.

Anderweitige Planungsmöglichkeiten bestehen vor dem Hintergrund

der verfügbaren Flächen im Umfeld des bestehenden Hotels nicht.

Die Bewertung des städtebaulichen und ökologischen Zustands er-

folgte anhand von Erhebungen bzw. Bestandskartierungen.

Darüberhinaus gehende technische Verfahren wurden nicht erforder-

lich. Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der erforderlichen

Angaben traten nicht auf.

Gem. § 4c BauGB sind die vom Bauleitplan ausgehenden erhebli-

chen Umweltauswirkungen von den Gemeinden zu überwachen.

Hierin werden sie gem. § 4 (3) BauGB von den für den Umweltschutz

zuständigen Behörden unterstützt. Maßnahmen zum Monitoring, die

16

 

 

3. FNP-Änderung

Gemeinde Bestwig

über die Fortschreibung des Flächennutzungsplans hinaus gehen,

werden voraussichtlich nicht erforderlich.

Bearbeitet im Auftrag der Gemeinde Bestwig

Coesfeld, im Mai 2019

WOLTERS PARTNER

Architekten & Stadtplaner GmbH

Daruper Straße 15 · 48653 Coesfeld

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