Bau-Turbo - Gemeinsam schneller zu mehr Wohnraum
Gemeindebeschluss
Der Deutsche Bundestag hat den Weg für schnelleres Bauen freigemacht: Mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung – kurz „Bau-Turbo“ –, das am 30.10.2025 in Kraft getreten ist, sollen Wohnbauprojekte künftig deutlich einfacher und zügiger genehmigt und umgesetzt werden können.
Der Rat der Gemeinde Bestwig hat daher am 25. März 2026 (auf Basis der Verwaltungsvorlage Nr. 017/2026) einen Beschluss über die Anwendung des Bau-Turbos und die Erteilung der gemeindlichen Zustimmung nach § 36a BauGB gefasst. In diesem Zusammenhang hat der Rat auch einen Kriterienkatalog beschlossen, anhand dessen die Verwaltung prüft, ob für ein Wohnungsbauvorhaben der Bau-Turbo zur Anwendung kommen kann. Bei diesen Kriterien handelt es sich um keine abschließende Auflistung. Jeder Antrag wird im Sinne einer Einzelfallprüfung sorgfältig betrachtet und entschieden. Ggf. erfolgt eine Beratung und Entscheidung durch die politischen Gremien.
Die Gemeinde erteilt nach § 36a Abs. 1 Satz 2 BauGB die Zustimmung, wenn das Vorhaben mit ihren Vorstellungen von der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung vereinbar ist.
Baugenehmigungsstelle ist die
Untere Bauaufsichtsbehörde des Hochsauerlandkreises
Am Rothaarsteig 1
59929 Brilon
Weitere Informationen:
Zum Bau-Turbo empfehlen wir Ihnen folgende Informationen / Links:
- Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 257 - Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung
Webseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen