Seniorenresidenz „Auf der Burg“: Gemeinde Bestwig schafft Planungsrecht

Nächstes Etappenziel für die geplante Seniorenresidenz „Auf der Burg“ zwischen Bestwig und Ostwig: Einstimmig hat der Bestwiger Gemeinderat die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen. Diese Schritte waren notwendig, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Projekt zu schaffen.
Hintergrund: Ein privater Vorhabenträger möchte in Borghausen eine Seniorenresidenz mit rund 80 Plätzen errichten - sowohl im direkten Pflege-Bereich wie auch im betreuten Wohnen. Zudem erlauben die jetzt beschlossenen Bauleitpläne an dieser Stelle auch den Betrieb eines Cafés sowie zusätzliche medizinische oder therapeutische Angebote.
Während der Bauleitplanverfahren hatten Fachbehörden und die Bürgerschaft während der Öffentlichkeitsbeteiligungen zweimal Gelegenheit, zu dem Vorhaben Stellung zu beziehen oder Anregungen einzubringen. „Für ein so großes Vorhaben hält sich die Zahl der Anregungen sehr in Grenzen“, stellte Bürgermeister Ralf Péus jetzt in der Sitzung des Gemeinderates fest – dies sei ein Beleg für die hohe Akzeptanz des Projektes in der Öffentlichkeit. Der Frage des Immissionsschutzes, die bei Einrichtungen wie einem Seniorenheim eine besondere Bedeutung hat, sei durch ein zusätzliches Gutachten Rechnung getragen worden. Der aktuell erfolgte Satzungsbeschluss als politischer Abschluss der planungsrechtlichen Verfahren sei nun „der nächste wichtige Schritt“.
Auch alle drei Ratsfraktionen begrüßten ausdrücklich das Projekt. Der Pflegebedarf werde zunehmen, prognostizierte SPD-Fraktionschef Paul Theo Sommer – das geplante Seniorenheim sei deshalb eine wichtige Ergänzung zu bestehenden Angeboten. Paul Theo Sommer würdigte das zügige Verfahren zur Schaffung von Baurecht. Auch CDU-Fraktionsvorsitzender Alexander Brockhoff begrüßte das Großprojekt – ebenso wie Katja Seidel, Fraktionschefin von Bündnis 90 / Die Grünen.
Vereinzelte Kritik aus den Reihen des Gemeinderates, dass die im Bebauungsplan vorgesehenen 16 Parkplätze für die Einrichtung zu knapp bemessen seien, bewertete Jörg Stralka, Leiter des Bau- und Umweltamtes, zum jetzigen Zeitpunkt als „Glaskugellesen“ – die Anzahl der Mindeststellplätze wurde bereits verdoppelt, sollte sich aber tatsächlich herausstellen, dass Parkplätze fehlen, könne man zusätzliche Flächen außerhalb des Plangebietes nutzen. Und auch Bürgermeister Ralf Péus zerstreute Bedenken zu „langen Wegen“ für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: „In der Gemeinde Bestwig muss niemand einen Kilometer bis zu seinem Arbeitsplatz laufen.“
Nun werden die Verfahrensunterlagen zur Flächennutzungsplanänderung verwaltungsseitig zusammengestellt und dann der Bezirksregierung Arnsberg zur Genehmigung vorgelegt. Erst nach dieser Genehmigung kann der Bebauungsplan in Form einer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft treten.