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Private Maßnahmen der Denkmalpflege in Bestwig: Jetzt Förderantrag stellen

Denkmalschild an einer Wand

Gemeinsam mit dem Land NRW fördert die Gemeinde Bestwig Eigentümerinnen und Eigentümer von Denkmalen: Für das Jahr 2025 stehen insgesamt 40.000 Euro Fördermittel zur Verfügung, um private Maßnahmen der Denkmalpflege zu unterstützen. Noch ist der Fördertopf gut gefüllt - eine Chance für Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer, kurzfristig finanzielle „Rückendeckung“ für eigene Denkmalpflege-Projekte zu bekommen.

60 Prozent der Fördermittel werden vom Land NRW gestellt – die restlichen 40 Prozent steuert die Gemeinde Bestwig bei. Viele Eigentümerinnen und Eigentümer von Denkmalen bringen viel “Herzblut” in den Substanzerhalt ein, weiß Sandra Fischer, im Team des Bürger- und Rathauses unter anderem zuständig für den Bereich Denkmalschutz. Dennoch erfordert die Denkmalpflege oft auch den Einsatz erheblicher finanzieller Mittel: “Fördermittel können als Zuschuss einen wichtigen Beitrag liefern, um diese Kosten abzufedern.”

Voraussetzung für die Förderung einer Baumaßnahme: Das jeweilige Objekt muss als Denkmal in die Denkmalliste der Gemeinde Bestwig eingetragen sein; zudem muss eine denkmalpflegerische Erlaubnis erteilt worden sein. „Falls das Vorhaben noch nicht begonnen wurde, kann es sich lohnen, auch jetzt noch eine denkmalpflegerische Erlaubnis bei der Unteren Denkmalbehörde zu beantragen“, rät Sandra Fischer.

Bis zu 50 Prozent der Projektkosten können gefördert werden – bis zu einer Zuschusssumme von maximal 10.000 Euro. Wichtig: Maßnahmen, die gefördert werden sollen, müssen noch in diesem Jahr begonnen und grundsätzlich auch abgeschlossen werden.

Weitere Informationen über die Denkmalförderung gibt es bei Sandra Fischer telefonisch unter 02904/987-103 oder unter sandra.fischer@bestwig.de per E-Mail.