Neue Regelung: Bei Plastik im Biomüll bleibt die Abfalltonne künftig ungeleert

Für die Entsorgung von Bioabfällen gelten seit dem 1. Mai veränderte Regeln. Denn dann ist die Novelle der Bioabfallverordnung (BioAbfV) in Kraft getreten. Das Ziel: Die Anteile an Kunststoffen, insbesondere Mikroplastik, und anderen Fremdstoffen in der Biotonne, sollen reduziert werden. Darauf macht die Gemeinde Bestwig ihre Bürgerinnen und Bürger aufmerksam.
Denn die neue Bioabfallverordnung bringt strengere Regelungen sowohl für die Sortierung des Bioabfalls als auch für die Weiterbehandlung im Sinne der Kreislaufwirtschaft mit sich. Dadurch sollen die Qualität des Recyclings in Kompostierungs- und Vergärungsanalgen zu Biokompost und Biogas verbessert werden. Die Biotonnen dürfen deshalb nur noch mit Bioabfällen befüllt werden – wie es eigentlich auch schon bisher in der Abfallentsorgungssatzung der Gemeinde Bestwig festgeschrieben war.
Allerdings: Wenn Biotonnen falsch befüllt sind, werden sie nun durch das beauftragte Entsorgungsunternehmen nicht mehr geleert – in der Gemeinde Bestwig ebenso wie in anderen Kommunen. Auch schon geringe Mengen an Kunststoffen wie z.B. der Sammelbeutel aus Plastik – also typische Abreißbeutel auf Rollen - und Einkaufstüten, Blumentöpfe oder Kaffeekapseln und Milchdöschen gelten dabei als Fehlwurf - und haben zur Folge, dass die Behälter ungeleert stehen bleiben. Ebenso gehören in Plastikfolie verpackte Lebensmittel, Dosen, Glas und Altholz, aber auch Hygieneartikel wie etwa Windeln nicht in Biotonne - ebenso wie Kleidung.
Der richtige Entsorgungs-Ort ist die Biotonne dagegen für Gemüsereste und Obstschalen, Speisereste, Fleisch (nur gekocht), Kaffeesatz und Filter, Eierschalen und Teebeutel – und natürlich für Baum-, Strauch- und Rasenschnitt sowie Laub. Wer solche Bioabfälle verpacken möchte, sollte dabei keinesfalls zum Plastikbeutel greifen. Alternativen dazu sind handelsübliche Papiertüten oder auch Zeitungspapier, in dem organische Abfälle eingewickelt werden können. Wichtig: Auch so genannte “kompostierbare Plastiktüten” dürfen nicht in die Biotonne – weil sie im Kompostwerk nicht vollständig verrotten, müssen sie mühsam per Hand aussortiert werden.
Die Gemeinde Bestwig appelliert daher an alle Bürgerinnen und Bürger, auf eine korrekte Befüllung ihrer Biotonnen zu achten. Fragen rund um die richtige Abfallentsorgung beantwortet zudem Alexandra Geilen vom Team der Gemeindeverwaltung telefonisch unter 02904/987-202, per E-Mail an Alexandra.geilen@bestwig.de oder persönlich im Bürger- und Rathaus.