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Kommunale Wärmeplanung in Bestwig: Gemeinderat legt Fahrplan fest

Besprechung

Der Fahrplan zu einer kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Bestwig steht: Im Haushalt für das Jahr 2025 sollen 60.000 Euro für das Planwerk bereitgestellt werden. Die eigentlichen Arbeiten daran finden dann in den Jahren 2026 und 2027 statt.

Das hat der Bestwiger Gemeinderat einstimmig beschlossen. Hintergrund: Kommunale Wärmeplanungen sind ein Baustein des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das der Deutsche Bundestag im Jahr 2023 beschlossen hat. In dieser Wärmeplanung soll zunächst der langfristig zu erwartende Wärmebedarf erfasst werden und in einem letzten Arbeitsschritt eine gemeindliche Strategie zur Wärmewende formuliert werden.

Bereits im September hatten die Mitglieder des Gemeindeentwicklungsausschusses das Thema beraten und sich auch mit Anregungen von Torben Halbe aus Schmallenberg beschäftigt, der dort das Freie Büro für Wärmeplanung leitet. Er schlug zum einen vor, vor dem konkreten Einstieg in eine Wärmeplanung das Inkrafttreten des Landeswärmeplanungsgesetzes NRW abzuwarten, um eine größtmögliche Rechtssicherheit zu erreichen. Und zum anderen regte er an, auf diesem Weg auch die Zusammenarbeit mit Nachbarkommunen und heimischen Energieversorgern zu prüfen.

Vor der Erarbeitung einer Wärmeplanung wird die Gemeindeverwaltung nun in einem ersten Schritt Vorgespräche mit den Kommunalunternehmen HochsauerlandEnergie GmbH bzw. Hochsauerland Netze GmbH, den Nachbarkommunen Olsberg und Meschede sowie den Industriebetrieben Busch und Tital führen – auch diesen Arbeitsauftrag gab es vom Gemeinderat an die Verwaltung. Inklusive der nötigen Beteiligungsverfahren soll die kommunale Wärmeplanung dann bis Ende des Jahres 2027 abgeschlossen werden.