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Jonas Gerlach neuer Schiedsmann für den Bezirk I in der Gemeinde Bestwig

Jonas Gerlach (3.v.li.) ist in der Gemeinde Bestwig neuer Schiedsmann für den Bezirk I
Jonas Gerlach (3.v.li.) ist in der Gemeinde Bestwig neuer Schiedsmann für den Bezirk I. Er löst Hubert Strube (2.v.re.) ab. Mit im Bild (v.re.): Bürgermeister Ralf Péus, Doris Goß, Direktorin des Amtsgerichts Meschede, Marvie Krämer und Roland Burmann.

Menschen wieder ins Gespräch bringen, zuhören und analysieren, Lösungen finden, bevor es zu einem formalen Gerichtsverfahren kommt – das ist die Aufgabe einer Schiedsperson. In der Gemeinde Bestwig nimmt der erst 28-jährige Jonas Gerlach dieses Amt wahr – und zwar für den Schiedsamtsbezirk I, der Bereiche Velmede, Bestwig, Nierbachtal, Föckinghausen, Halbeswig, Ostwig, Alfert, Borghausen, Nuttlar und Grimlinghausen umfasst. Dort löst er Hubert Strube ab, der dieses Amt seit 2014 innehatte.

Im Bürger- und Rathaus vereidigte Doris Goß, Direktorin des Amtsgerichts Meschede, Jonas Gerlach für sein neues Amt – im Beisein von Bürgermeister Ralf Péus, seinem Allgemeinen Vertreter Roland Burmann und Marvie Krämer, die in der Gemeindeverwaltung unter anderem für das Schiedswesen zuständig ist. Über einen Instagram-Post der Gemeinde Bestwig war Jonas Gerlach darauf aufmerksam geworden, dass eine neue Schiedsperson gesucht wurde: „Warum nicht? – Ohne ehrenamtliches Engagement geht es nicht“, sagte er sich.

Die Aufgabe einer Schiedsperson

Menschen, die verlernt haben, miteinander zu reden, wieder ins Gespräch zu bringen - das ist die eigentliche Aufgabe einer Schiedsperson. Gerade bei kleineren Rechtsstreitigkeiten ergibt sich so die Möglichkeit, eine Einigung zu erzielen - alle Beteiligten können so mit erhobenem Kopf eine Auseinandersetzung beenden. In einem Schiedsverfahren geht es deshalb nicht um Sieg oder Niederlage, sondern um eine Lösung:

„Der Rechtsfrieden wird so gefördert und Konflikte werden gelöst.“
Doris Goß

In Form von Mediatoren habe das Prinzip der Schichtung mittlerweile sogar im Richterwesen Einzug gehalten.

Schiedsverfahren als Chance

Auch Gerichte und Anwälte verweisen Streithähne oftmals an den Schiedsmann - in einigen Verfahren ist der Versuch einer außergerichtlichen Einigung sogar Pflicht, unterstreicht Doris Goß. Erst, wenn dieses Projekt scheitert, kann der Fall vor Gericht gehen. Die Erfahrung zeige jedoch, dass in vielen Fällen vom Schiedsmann eine Einigung erzielt werden kann. Wichtig sei, betont auch der scheidende Schiedsmann Hubert Strube, dass die Beteiligten offen für eine Lösung sind – man müsse das Schiedsverfahren als Chance begreifen. Zum einen, um Konflikte, bei denen „unter der Oberfläche“ oft eine lange Vorgeschichte mitschwingt, aus der Welt zu schaffen. Und zum anderen auch aus finanziellen Aspekten:

„Ein Schiedsverfahren ist erheblich günstiger als ein Prozess vor Gericht.“
Hubert Strube

 

Bürgerschaftliches Engagement in bestem Sinn

Auch Bürgermeister Ralf Péus dankte Hubert Strube für sein langjähriges Engagement und wünschte seinem Nachfolger Jonas Gerlach eine gute Hand. Gleichzeitig sagte er ihm die Unterstützung der Gemeindeverwaltung für seine Aufgabe zu: „Der Einsatz als Schiedsperson ist bürgerschaftliches Engagement in bestem Sinn.“ Weitere Informationen zu Schiedspersonen gibt es auch auf der Homepage der Gemeinde Bestwig unter www.bestwig.de in der Rubrik “Politik, Verwaltung & Bürgerservice”.
 

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