Grundsteuer: Bestwiger Ratsfraktionen tendieren zu gesplitteten Hebesätzen

Für Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken ist die Grundsteuerreform 2025 “ein heißes Thema”, so Bürgermeister Ralf Péus – die nötige Online-Selbstauskunft hatte schon vor Jahresfrist für reichlich Gesprächsstoff gesorgt. Nun gaben Ralf Péus und Gemeindekämmerer Roland Burmann im Bestwiger Gemeinderat einen aktuellen Sachstandsbericht. Und eine Grundsatzentscheidung für voraussichtlich gesplittete Hebesätze soll insbesondere die Eigentümer von Wohngrundstücken weniger stark belasten.
Hintergrund: Im Jahr 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht die bisherige Bewertungsmethodik der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt – die Bewertungsregeln müssten eine „realitätsnahe Bewertung“ ermöglichen.
Mit dem Modell, welches das Land NRW nun für die Bewertung gewählt hat, zeichnet sich ab, dass es zu einer teilweisen Aufwertung von Wohngrundstücken und zu einer deutlichen Abwertung von Gewerbegrundstücken kommt. Konkret bedeutet dies: Wenn das Aufkommen aus der Grundsteuer für eine Kommune „unterm Strich“ gleich bleiben soll, werden – zumindest tendenziell – Eigentümer von Wohngrundstücken künftig mehr zu zahlen haben, wohingegen Eigentümer von Gewerbegrundstücken eher entlastet werden. Konkret werden sich die Auswirkungen aber „sehr individuell“ gestalten, unterstreicht Roand Burmann – es sei derzeit kaum zu sagen, wer besonders be- oder entlastet werde.
Hinzu kommt: Weil das Gesamtaufkommen der Messbeträge insgesamt sinkt, müsste eine Kommune ohnehin den Hebesatz erhöhen, wenn sie das auch künftig das Aufkommen an Grundsteuer B des Jahres 2024 erzielen will. Eine Beispielrechnung zeigt, dass die Gemeinde Bestwig 2025 rund 410.000 Euro weniger einnehmen würde, wenn der aktuelle Hebesatz von 488 % angewendet würde. Umgekehrt müsste der Hebesatz auf ca. 654 % erhöht werden, um das Aufkommen auf der Grundsteuer B insgesamt stabil zu halten. Ungewünschter Nebeneffekt: Be- und Entlastungseffekte würden noch einmal verstärkt. Roland Burmann: “Es kann zusammenfassend festgehalten werden, dass durch die Neubewertung eine signifikante Verschiebung der Grundsteuerbelastung weg von den Geschäftsgrundstücken hin zu den Wohngrundstücken stattfinden wird – zumindest dann, wenn weiterhin mit einheitlichem Hebesatz gerechnet wird.”
Deshalb räumt das Land NRW seinen Kommunen die Möglichkeit ein, die Hebesätze für die Grundsteuer B künftig zu splitten – zum einen für Wohngrundstücke, zum anderen für gewerbliche Grundstücke. Als Basis für weitere Überlegung hatte die Gemeindeverwaltung die Ratsfraktionen daher um eine Einschätzung gebeten, welchen Weg man in Bestwig künftig gehen wolle.
Alle drei Fraktionen sprachen sich dabei tendenziell für gesplittete Hebesätze aus. Klar sei aber auch: “Egal, was wir entscheiden – es werden nicht alle in die Hände klatschen”, so CDU-Fraktionsvorsitzender Alexander Brockhoff, es wird immer Gewinner und Verlierer geben.” Gesplittete Hebesätze würden es aber ermöglichen, die “die Verteuerung des Wohnens etwas aufzufangen.” Für die SPD meldete Fraktionsvorsitzender Paul Theo Sommer noch Erörterungsbedarf an – die Tendenz gehe jedoch zu den gesplitteten Sätzen. Klar sei aber auch, dass man bei der Grundsteuer fremdbestimmt sei – die eigentlichen Entscheidungen fallen bei Bund und Land: “Wir haben dann den Schwarzen Peter.” Auch Judith Clancy (Bündnis 90 / Die Grünen) bewertet es als “problematisch, dass die ganze Thematik vom Land abgewälzt worden ist” – auch ihre Fraktion tendiert zu gesplitteten Hebesätzen.
Ebenso unterstreicht Bürgermeister Ralf Péus, “dass die Ursachen und Neuregelungen der Reform nicht hier vor Ort zu verantworten sind. Wir müssen lediglich mit den Konsequenzen leben, die sich direkt im Geldbeutel von uns auswirken werden.”