Gemeinde Bestwig: Erneuerung der Straßenbeleuchtung nimmt Fahrt auf
Bestwig. Weniger Dunkelzonen bei einer höheren Wirtschaftlichkeit und zeitgemäßer LED-Technik: In der Gemeinde Bestwig wird derzeit Schritt für Schritt die Straßenbeleuchtung modernisiert. In der Sitzung des Gemeindeentwicklungsausschusses informierte Robin Pohl, Umweltschutztechniker bei der Hochsauerlandwasser GmbH (HSW), jetzt die Ausschussmitglieder über den aktuellen Sachstand.
Hintergrund: Die HSW ist in der Gemeinde Bestwig ebenso wie in den Städten Meschede und Olsberg für Betrieb und Unterhaltung der Straßenbeleuchtung zuständig. Gemeinsam mit Elektrotechnikermeister Daniel Riekes ist Robin Pohl Teil des Teams, das sich bei HSW um die Weiterentwicklung der Straßenbeleuchtung kümmert. In allen drei Kommunen wurden im Jahr 2021 Modernisierungs- und Investitionskostenkonzepte beschlossen. Danach sollen bis 2031 die kompletten Straßenbeleuchtungen in LED ausgetauscht worden sein. Zudem sollen bei Bedarf durch zusätzliche Leuchten die Dunkelzonen in den Straßen deutlich reduziert werden und nach Abschluss der Maßnahmen nahezu verschwunden sein.
Für die Gemeinde Bestwig bedeutet das, dass knapp 1.500 Leuchtstellen in 188 Straßen oder Wegen saniert und modernisiert werden. Im Jahr 2021 wurde dafür eine Investitionssumme von über 1,8 Mio. Euro festgelegt. Nachdem in den vergangenen Jahren die Umsetzung des Konzeptes durch offene Fragen bei der Neugestaltung des NRW-Kommunalabgabengesetzes (KAG) gebremst wurde, nimmt die Modernisierung der Straßenbeleuchtung nun „Fahrt auf“, konnte Robin Pohl berichten: Ende des Jahres 2025 wird gut 30 Prozent der Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet auf LED-Technik umgestellt sein.
Dabei werden auch die Standorte der Masten betrachtet und bei Bedarf verändert oder in der Anzahl erweitert. Das Ziel: Neben einer hohen Wirtschaftlichkeit und Effizienz durch die moderne LED-Technik sollen auch die zahlreichen Dunkelzonen deutlich reduziert werden. Planungshilfe ist dabei die DIN 13201. Hier werden Straßen je nach ihrem Ausbau und nach ihrer Nutzung in verschiedene Beleuchtungsklassen unterteilt. Dies biete einen großen Vorteil, so Robin Pohl: „Die Straßenbeleuchtung kann genau am Bedarf ausgerichtet werden.“ Gibt es in Straßen zum Beispiel Verkehrsinseln oder Überwege für Fußgänger, können diese stärker ausgeleuchtet werden als reine Wohnstraßen ohne „Besonderheiten“. Robin Pohl: „Auf diese Weise erreichen wir genau passende Ergebnisse, ohne durch überflüssige Leuchten vermeidbare Kosten zu erzeugen.“
Die Mitglieder des Gemeindeentwicklungsausschusses haben dabei auch beschlossen, die Mindest-Beleuchtungsstärke zwischen zwei Leuchtstellen von früher 1 Lux auf 0,4 Lux zu senken, sofern das – in den Detailplanungen – mit den Anforderungen der Straße vereinbar ist. Damit orientiert man sich an der Beleuchtungsklasse P6 der geltenden DIN – gegenüber dem Ist-Zustand mit zahlreichen Dunkelzonen werde so eine erhebliche Verbesserung erreicht, machte Umweltschutztechniker Pohl klar.
Er verdeutlichte das an der Situation im Wohngebiet Westfeld. Hier sollen die bestehenden 42 Leuchtstellen gegen 52 moderne LED-Leuchtstellen ausgetauscht werden. Die Sanierungskosten betragen dabei gut 44.500 Euro; die jährlichen Wartungskosten werden mit 2.100 Euro beziffert. Würde man eine Mindest-Beleuchtungsstärke von 1 Lux beibehalten, wären 78 Leuchtstellen nötig – verbunden mit Sanierungskosten von gut 93.000 Euro und jährlichen Wartungskosten von knapp 3.200 Euro. Robin Pohl: „Das ist weder normkonform noch wirtschaftlich.“
Besonders wichtig: Durch die Neuregelung des KAG werden auch bei Sanierungsmaßnahmen an der Straßenbeleuchtung keine Anliegerbeiträge mehr fällig – für die Bürgerinnen und Bürger entstehen deshalb keine zusätzlichen Kosten. Die Gemeindeverwaltung geht davon aus, dass nach den neuen rechtlichen Vorgaben rund 70 Prozent der Kosten für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch das Land NRW erstattet werden – eine erhebliche Entlastung für die Bestwiger Gemeindefinanzen.