Frieden schaffen und Streit schlichten: Gemeinde sucht Schiedsperson

Die Aufgabe ist verantwortungsvoll - vor allem aber ist sie positiv für die Menschen: Frieden schaffen. Dafür gibt es die Schiedsperson. Diese Person versucht als Unparteiische, Streitigkeiten und Auseinandersetzungen zu schlichten, bevor es zu einem formellen, gerichtlichen Verfahren kommt. Jetzt sucht die Gemeinde Bestwig für den Schiedsamtsbezirk I, der die Bereiche Velmede, Bestwig, Nierbachtal, Föckinghausen, Halbeswig, Ostwig, Alfert, Borghausen, Nuttlar und Gimlinghausen umfasst, einen neuen Schiedsmann oder eine Schiedsfrau.
Menschen, die verlernt haben, miteinander zu reden, wieder ins Gespräch zu bringen - das ist die eigentliche Aufgabe einer Schiedsperson. Gerade bei kleineren Rechtsstreitigkeiten ergibt sich so die Möglichkeit, eine Einigung zu erzielen - alle Beteiligten können so mit erhobenem Kopf eine Auseinandersetzung beenden. In einem Schiedsverfahren geht es deshalb nicht um Sieg oder Niederlage, sondern um eine Lösung.
Auch Gerichte und Anwälte verweisen Streithähne oftmals an den Schiedsmann - in einigen Verfahren ist der Versuch einer außergerichtlichen Einigung sogar Pflicht. Erst, wenn dieses Projekt scheitert, kann der Fall vor Gericht gehen. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass in den überwiegenden Fällen vom Schiedsmann eine Einigung erzielt werden kann. Somit trägt die Arbeit von Schiedspersonen auch dazu bei, die Gerichte zu entlasten.
Bei der Tätigkeit als Schiedsperson handelt es sich um ein Ehrenamt. Der Schiedsmann oder die Schiedsfrau wird vom Rat der Gemeinde Bestwig auf fünf Jahre gewählt. Eine Schiedsperson sollte mindestens 25 Jahre und nicht über 75 Jahre alt sein und im Bereich des Schiedsamtsbezirks wohnen. Menschen, die unter Betreuung stehen oder keine öffentlichen Ämter bekleiden dürfen, können nicht zur Schiedsperson gewählt werden.
Eine bestimmte Vor- oder Ausbildung ist für das Schiedsamt nicht erforderlich - viel wichtiger als juristisches Fachwissen ist für eine Tätigkeit als Schiedsperson der gesunde Menschenverstand. Die Schiedsperson wird für die Aufgabe geschult und kann an Fortbildungsmaßnahmen zu Themen wie Nachbarrecht, Zivilrecht oder Strafrecht, aber auch zur Mediation teilnehmen. Auch die anderen Schiedspersonen und der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen helfen beim Einarbeiten mit Rat und Tat.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die sich zur Wahl stellen möchten, können sich bei der Gemeinde Bestwig, Rathausplatz 1, 59909 Bestwig, telefonisch unter 02904/987-109 oder per Mail an marvie.kraemer@bestwig.de melden.