Sie ziehen nach Bestwig um?

Dann müssen Sie Ihre neue Adresse bei uns anmelden.

Spätestens 2 Wochen nach dem Umzug

zur neuen Adresse müssen Sie sich anmelden.

Ihren neuen Wohnsitz melden Sie dort an: Bürgerbüro im Bürger- und Rathaus der Gemeinde Bestwig

Sie brauchen dazu:

  • Ihren Personal-Ausweis
  • oder Ihren Reise-Pass
  • die Ausweise von allen Personen,
  • die mit Ihnen umziehen
  • das Anmelde-Formular
  • Bestätigung vom Vermieter oder der Vermieterin.

Hier können Sie die Bestätigung herunter laden.

Link: Bestätigung des Wohnungsgebers

Der Vermieter oder die Vermieterin muss die Bestätigung ausfüllen.

Sie müssen die Bestätigung 2 Wochen nach Ihrem Umzug ausfüllen.

Dann müssen Sie die Bestätigung im Amt abgeben.

Wenn Sie keine Wohnung mieten,

sondern in Ihre eigene Wohnung ziehen.

Oder in ein eigenes Haus ziehen.

Dann müssen Sie die Bestätigung nicht abgeben.

Sondern dann müssen Sie diese Papiere abgeben:

  • 1 Auszug aus dem Grund-Buch.

Das Grund-Buch ist eine Liste mit:

  • allen Grund-Stücken
  • allen Eigentümern

Ihr Name steht im Grund-Buch:

  • Wenn Sie eine Wohnung kaufen.
  • Oder wenn Sie ein Haus kaufen.
  • Oder wenn Sie ein Grund-Stück kaufen.

Sie müssen uns 1 Kopie vom Grund-Buch zeigen.

  • Oder Ihren Vertrag mit dem Notar.

Ein Notar ist eine Person. Die Person macht für Sie einen Vertrag. Oder schreibt für Sie eine Urkunde. Zum Beispiel: Wenn Sie ein Haus kaufen. Dann machen Sie einen Notar-Vertrag. Sie müssen uns 1 Kopie von diesem Vertrag zeigen.

Sie füllen das Anmelde-Formular aus.

Das können Sie im Internet tun.

Link: Hier können Sie das Formular zum Anmelden ausfüllen.


Link: Hier können Sie das Beiblatt zum Anmelde-Formular herunter laden.

Die Formulare sind in Alltags-Sprache. Wenn Sie beim Ausfüllen Hilfe brauchen, fragen Sie uns danach. Drucken Sie bitte das Anmelde-Formular und das Bei-Blatt nach dem Ausfüllen aus.

Wichtig:

Sie müssen beide Formulare unterschreiben.

Sie müssen zu uns ins Bürgerbüro im Bürger- und Rathaus Bestwig kommen. Sie müssen beide Formulare und alle anderen Papiere mitbringen.

Wenn Sie aus dem Ausland nach Bestwig ziehen, müssen Sie uns auch diese Papiere zeigen:

Ihren Pass von dem Land, aus dem Sie kommen.
Mit diesem Pass müssen Sie uns eine Aufenthalts-Genehmigung
oder ein Visum zeigen.
Das ist eine Erlaubnis,
dass Sie in Deutschland wohnen dürfen.

Als verheirateter Mensch oder als Mensch, der in einer Lebens-Partnerschaft lebt, brauchen Sie dann zusätzlich:

  • Ehe-Urkunde / Kopie aus dem Ehe-Register oder Lebens-Partnerschafts-Urkunde
  • Geburts-Urkunden von Ihren Kindern, die mit Ihnen umziehen. Deren Geburts-Urkunden brauchen Sie, wenn diese unter 18 Jahre alt sind.

Wichtig:

Wenn Sie Urkunden aus dem Ausland vorzeigen müssen, beachten Sie bitte:

Ausländische Urkunden in anderen Sprachen müssen ins Deutsche übersetzt werden.

Zum Beispiel: Ihre Urkunde aus der Türkei ist in türkischer Sprache.

Für das Amt in Deutschland muss die Urkunde in deutsche Sprache übersetzt werden.

Das muss eine Übersetzerin oder ein Übersetzer machen.

Oder eine Dolmetscherin oder ein Dolmetscher.

Also ein Experte mit Ausbildung.

Es ist nicht möglich, die Urkunden selbst zu übersetzen.

Auch wenn Sie die Sprache gut beherrschen.

Es sind nur Übersetzungen von diesen Experten erlaubt.

Wer Experte ist, legt der Staat fest.

Er prüft die Übersetzer und Dolmetscher.

Dann gibt er Ihnen eine offizielle Arbeits-Erlaubnis.

Das schwere Wort dafür ist: "öffentlich bestellt oder beeidigt".

Das heißt: Der Staat hat sie geprüft.

Sie dürfen als Übersetzer oder Dolmetscher arbeiten.

 

Wichtig:

Urkunden und Übersetzungen müssen im Original vorgelegt werden.

Sie können keine Kopien abgeben.

 

Wichtig ist auch:

Wenn Sie aus dem Ausland nach Deutschland ziehen,

müssen Sie selbst zu uns kommen.

Dann können Sie keine Vollmacht für eine andere Person schreiben.

Wenn Sie innerhalb von Deutschland umziehen,

dann kann jemand anderes für Sie zu uns kommen.

Diesem Menschen müssen Sie vertrauen.

Sie müssen diesem Menschen schriftlich erlauben,

für Sie zum Anmelden von Ihrem Wohnsitz zu uns zu kommen.

Diese Erlaubnis heißt Vollmacht.

Eine Vollmacht ist ein Papier. Auf dem Papier erlauben Sie einem Menschen, etwas für Sie zu tun.
Den Namen von diesem Menschen schreiben Sie auf das Papier. Sie müssen das Papier unterschreiben. Zum Beispiel können Sie Ihrem besten Freund eine Vollmacht schreiben:

Damit Ihr Freund Ihren Personal-Ausweis bei der Behörde abholt. Sie können das nämlich nicht selber tun, weil Sie zum Beispiel krank im Bett liegen.

Der Mensch, der für Sie zu uns kommt, muss uns die Vollmacht zeigen. Er muss uns auch seinen Personal-Ausweis oder Reise-Pass zeigen.

Wenn Sie aus dem Ausland nach Deutschland ziehen, müssen Sie selbst zu uns kommen.

Dazu müssen Sie nichts weiter tun.

Wir ändern diese Angaben,

wenn Sie Ihren neuen Wohnsitz bei uns anmelden.

Sie ziehen von einer anderen Stadt in Deutschland nach Bestwig um?

Dann können Sie Ihr Auto auf die neue Adresse umschreiben lassen. Oder Ihr Motor-Rad.

Dazu müssen Sie das Fahrzeug beim Hochsauerlandkreis umschreiben lassen.

Link: Umschreibung eines Fahrzeugs innerhalb des Hochsauerlandkreises.

Wir gebrauchen Ihre Daten nur für die Abläufe bei uns.

Es passiert nichts damit, was Sie nicht wollen.

Sie können dem Weitergeben von Ihren Daten an andere Stellen widersprechen.

Dann geben wir niemals Ihre Daten an diese Stellen weiter.

Widersprechen können Sie beim Anmelden von Ihrem Wohnsitz.

Sie können aber auch später noch dem Weitergeben von Ihren Daten widersprechen.

An bestimmte Stellen dürfen wir Ihre Daten nur dann weitergeben,

wenn Sie der Weitergabe zugestimmt haben.

Zum Beispiel: Sie kommen nur dann ins Telefon-Buch,

wenn Sie dem zugestimmt haben.

Wenn nicht, darf man Sie nicht ins Telefon-Buch schreiben.

Nein. Das Anmelden von Ihrem Wohnsitz ist kostenlos.

Seit November 2015 gibt es ein neues Melde-Gesetz.

Und es gibt neue Gesetze zum:

  • Anmelden von Ihrem Wohn-Sitz
  • Ummelden von Ihrem Wohn-Sitz
  • Abmelden von Ihrem Wohn-Sitz

Dazu müssen Sie jetzt immer

1 Bestätigung vom Vermieter oder der Vermieterin abgeben.

Link: Bestätigung des Wohnungsgebers

Dafür haben Sie jetzt 2 Wochen Zeit.

Früher hatten Sie nur 1 Woche Zeit

* Die Bilder gehören:

Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.